Hier noch mal was interessantes von den Seiten der TK: Nach Auswertungen des GKV-Spitzenverbands lag die Änderungsquote bei den eingehenden Meldungen der Arbeitgeber im Jahr 2019 bei lediglich 0,3 Prozent. Dabei waren über 50 Prozent der vorgenommenen Änderungen aufgrund einer fehlerhaften Versicherungsnummer bzw. einer nicht korrekten Kennzeichnung einer Mehrfachbeschäftigung zurückzuführen. Eine Bilanz aller Einzugsstellen aus dem Jahr 2022 zeigte: Obwohl das Verfahren schon seit mehreren Jahren möglich war, wurden bei 19 Millionen Anmeldungen nur 1,6 Millionen Versicherungsnummern abgerufen. Für die Einzugsstellen bedeutete dies: Bei mehr als 270.000 Anmeldungen mussten die Versicherungsnummer nachträglich korrigiert werden, da keine oder falsche Nummern übermittelt wurden. Um diese Nacharbeit bei den Einzugsstellen und bei Arbeitgebern zu reduzieren, wurde das bisherige Verfahren abgeschafft. Der Grund für den verpflichtenden Abruf ist daher, dass der Mehraufwand bei der Bearbeitung von Anmeldungen für Einzugsstellen (Krankenkassen und Minijob-Zentrale) und Arbeitgeber zu groß war. Weil also in 1,42% aller Fälle - wohlgemerkt über ALLE Einzugsstellen verteilt - die VersNr. nicht stimmten, hat man die verpflichtende Abfrage der VersNr. vor der Abrechnung eingeführt. Aber warum belässt man es dann nicht dabei und nur in den Fällen, wo es keine Bestätigung der VersNr gibt, haben wir alle die gleiche Arbeit, die wir jetzt auch schon haben. Der pragmatische Weg wäre doch: SV-Nr. wie vom AN übermittelt eintragen und eine Abfrage starten, die dann innerhalb von max. 5 Min. von der Einzugsstelle bestätigt wird (oden eben auch nicht). In dieser Zeit kann ich aber schon weitere MA anlegen bzw. die Abfrage der SV-Nr. starten. Sobald eine Rückmeldung da ist, erfasse ich die weiteren Daten und alles ist fein. Zu einfach gedacht?
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