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Elternzeit Zeitraum

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letzte Antwort am 02.06.2026 12:10:27 von lohnexperte
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susanne
Beginner
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Nachricht 1 von 4
1917 Mal angesehen

Hallo Community,

ich arbeite mit Lodas und habe bzgl. der Eingabe der Elternzeit eine Frage:

Wenn Elternzeit i. R. d. Elterngeld Plus genommen wird (also Partnermonate genommen werden, in denen mehr gearbeitet wird), muss dies als separater Zeitraum eingegeben werden?

Vielen Dank!

mfg

S. Deininger

DATEV-Mitarbeiter
Laura_Klaus
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
395 Mal angesehen

Hallo Frau Deininger,

im Dokument  Arbeitsunterbrechung (Beispiele für LODAS)  unter Punkt 4 finden Sie eine Anleitung, wie eine Elternzeit zu erfassen ist. Eine Fehlzeit „Elternzeit“ ist nur zu erfassen, wenn der Arbeitnehmer gar nicht arbeitet oder über eine weitere Personalnummer als Minijob während der Elternzeit abgerechnet wird.

Viele Grüße aus Nürnberg

Laura Klaus
Personalwirtschaft
DATEV eG

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Diana_82
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
164 Mal angesehen

Hallo zusammen!

 

Der Beitrag ist schon "etwas" her - gibt es hier eventuell eine Änderung? Ich habe einen Vater in Lodas, er macht Elternzeit (arbeitet nicht) und dann nimmt er später im Jahr 4 Monate Partnermonate und arbeitet 30h.

 

Keine Fehlzeit erfassen, jedoch die Arbeitszeit anpassen?!

 

Das Problem ist, dass es nicht Kalendermonate sind, sondern mit dem Geburtstag des Kindes 24. beginnen.

Partnermonate 24.07.26-23.11.26.

 

Vielleicht kann mir jemand helfen.

 

Vielen Dank vorab!

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 4 von 4
145 Mal angesehen

Hallo @Diana_82 ,

 

ich würde beide Zeiträume getrennt unter Personaldaten / Mutterschutz / Mutterschutz Nr. 1 erfassen.

 

In der Registerkarte Elternzeit legen Sie für die Elternzeit ohne Arbeitsentgelt einen ersten gesonderten Zeitraum an, den Sie dann auch mittels "Knopfdruck" in die Fehlzeiten übernehmen.

 

Für die Elternzeit mit Arbeitsentgelt erfassen Sie einen zweiten gesonderten Zeitraum, OHNE jedoch die Übernahme in die Fehlzeiten anzustoßen.

 

Somit haben Sie unter Mutterschutz einen guten Überblick über die je Kind bereits in Anspruch genommenen Elternzeitabschnitte (was ja eine arbeitsrechtliche Relevanz hat und ggf. bei Ausscheiden analog der Urlaubsbescheinigung bestätigt werden muss).

 

In den Fehlzeiten dagegen sind nur jene Elternzeitabschnitte ersichtlich, die zu entgeltlosen Zeiten geführt haben (was ja eine abrechnungs- und sv-melderelevante Angabe ist).

 

Für Juli bis November würde ich auch die Arbeitszeit anpassen. Das Entgelt müssen Sie ja ohnehin manuell berechnen bzw. für 11/2026 sogar gewichten. 

 

VG

 

 

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letzte Antwort am 02.06.2026 12:10:27 von lohnexperte
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