Liebe Community,
bei einer Mitarbeiterin werden mtl. Beiträge zu einer bKV < € 50,00 entrichtet. Nun scheidet sie aus und erhält als Verabschiedung eine Aufmerksamkeit - brutto < € 60,00.
Diese Sachbezüge müssen nicht zusammen betrachtet werden, da unterschiedliche Anlässe vorliegen.
Das sehe ich richtig oder? Immer wieder stolpere ich darüber. . .
Vielen Dank für Rückinfo´s. . .
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ja, das ist so korrekt. Der Sachbezug anlässlich eines persönlichen Anlasses müsste nicht mal unbedingt mit in die Abrechnung aufgenommen werden. (Machen wir allerdings auch so.)