Also zunächst würde ich prüfen, ob nicht in der Tat hier eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden kann. Wir betreuen ebenfalls eine gGmbH, und dort haben wir für Freizeiten Betreuer, die sehr wohl unter die Voraussetzungen der Ü-Leiterpauschale fallen (mit FA und DRV abgeklärt). Sollte dies in diesem Fall nicht möglich sein, so müsste man sich das "Dankeschön" ebenfalls genauer ansehen. Sofern dies aus einem "Dankeschön-Essen" besteht, würde ich dort keine Probleme sehen, dies als BA zu buchen. Wenn es echte Geschenke dafür gibt, bin ich beim 37b. Im Grunde gibt es m.E. schon eine (indirekte) Geschäftsbeziehung zur gGmbH, außerdem ist dies auch für die Anwendung des 37 b nicht notwendig. Die 44-€-Grenze gilt nur für AN.
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