Moin, ich hatte gerade in meinem Fall Kontakt mit dem FA. Fakt ist, da lohnsteuertechnisch keine Arbeitgebereigenschaft vorliegt, wird keine Steuernummer vergeben. Aber es wird noch besser: Da bei dem AN nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen und er auch nicht verheiratet ist, setzt das FA auch keine Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest. Auch nicht, wenn es durch den Nichteinbehalt der Lohnsteuer zur einer Nachzahlung kommt!? Da frage ich mich doch, wie das Finanzamt dann wohl die Einkommensteuer-Erklärung anfordern will, wenn es den AN ja faktisch gar nicht gibt. Lediglich, wenn Einkommensersatzleistungen gezahlt würden, gäbe es ja eine elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung, aber sonst ...
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