@hermann_kurz schrieb: Ab welcher Größe ist man denn Ihrer werten Meinung nach eine Wald- und Wiesenkanzlei? Bisschen überheblich und arrogant. Eigentlich sollte man doch auch hier respektvoll miteinander umgehen - unabhängig von der Kanzleigröße. Wald- & Wiesenkanzlei ist für mich keine Frage der Größe, sondern der Einstellung. Es gibt WuW-Kanzleien, mit über 100 Mitarbeitern und 3-Personen-Kanzleien, welche für mich nicht in diese Definition fallen. Damit wollte ich keinesfalls irgendjemanden angreifen. Mangels Berufsträger-Eigenschaft hat jeder WuW-Steuerberater mehr "erreicht" als ich es habe. Das kann ich neidlos anerkennen. WuW-Kanzlei bedeutet für mich eher eine Arbeitsweise, welche nicht dem Anspruch genügt, welchen die Mehrheit der Steuerberater an den Tag legen würden. Wenn GWG-Identifizierung erst erfolgt, wenn die Prüfung ins Haus steht, oder Datenschutzverstöße vertuscht, statt gemeldet werden, weil wo kein Kläger da kein Richter, dann spreche ich von WuW. Oder eben auch wenn SmartLogins für Mandanten auf Kanzleiberaternummern bestellt werden, um DUO-Verträge zu sparen. Sollte sich ein Fachberater für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe sich davon angegriffen fühlen, bitte ich um Entschuldigung. Ihr seid damit nicht gemeint. Ob man Anhand dieser Definition die Datev als Wald- und Wiesen Genossenschaft bezeichnen kann, finde ich fraglich. Hier habe ich eher andere Kritikpunkte an der Unternehmensphilosophie, aber das hat an dieser Stelle nix zu suchen.
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