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Bescheidabgleich komplett abbestellen

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letzte Antwort am 27.11.2024 10:06:25 von Rubeau_2024
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Rubeau_2024
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Hallo zusammen,

 

wir wollen den Bescheidabgleich weder per Post noch elektronisch erhalten. Hat hier jemand Erfahrungen, wie beides "abbestellt" werden kann? Der Haken in der Steuererklärung ist rausgenommen und trotzdem erhalten wir den Bescheidableich in Papierform. Wir wollen jedoch keiner der Abgleichdaten mehr bekommen.

 

Viele Grüße

 

Franziska Rubeau

 

 

Durch @Dirk_Jendritzki in den Bereich Office Management verschoben.

KOB
Kanzleioranisationsbeauftragte
alex7763
Fortgeschrittener
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leider nicht zielführendes,

 

nur mal die frage:

 

warum nicht nutzen? 

Rubeau_2024
Beginner
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Nachricht 3 von 9
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Hallo Alex7763,

 

mein Chef sagt, das verursacht nur Kosten und wir benötigen es durch die Umstellung auf digitale Bescheide einfach so oder so nicht mehr.

 

 

KOB
Kanzleioranisationsbeauftragte
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anders
Beginner
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Die jeweilige Vollmacht in der Vollmachtsdatenbank für StB müsste dahingehend geändert werden.

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alex7763
Fortgeschrittener
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da kannst du ja nichts für. 😉 

 

ich mein, das ist mit der e-pauschale schon abgegolten.

 

und der nutzen überwiegt massiv.

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AKW
Fachmann
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Guten Morgen,

 

kontrollieren Sie nochmals Ihre Abo-Aufträge, ob die digitalen Bescheide auch für alle Beraternummern regelmäßig angeholt werden. 

 

Dann kommen die Bescheide auch nicht mehr als Ausdruck per Post und es entstehen keine Kosten. 

 

Durch die digitalen Bescheide haben Sie aber kein automatischen Bescheidabgleich. Dieser würde bei vollständiger Abbestellung wegfallen. 

 

Grüße

 

AKW

martin65
Meister
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Kommentar wieder gelöscht.

 

Gruß

 

Martin Heim

T_Ahmad
Aufsteiger
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Der Digitale Bescheid liefert, wie ein Vorredner bereits angedeutet hat, keinerlei Abgleichdaten.

 

Es gibt also zwei getrennte Datensätze: Den (digitalen) Bescheid als PDF und die elektronischen Bescheidabgleichwerte. Wenn Ihr nun auf elektronische Bescheide umstellt, aber den Bescheidabgleich nicht mehr abruft, bietet das keinerlei Mehrwert, zumal meines Wissens keine Mehrkosten durch den digitalen Bescheidabgleich entstehen.

 

Also ja es geht, aber wäre prozesstechnisch absolut nicht sinnvoll...

Rubeau_2024
Beginner
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Nachricht 9 von 9
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Lieben Dank an alle - nun habe ich doch einmal mit der Datev gesprochen. Wenn der Haken im Steuerprogramm nicht gesetzt ist, erfolgt auch kein Bescheidabgleich (weder per Post noch elektronisch). Dafür muss der Haken im Mantelbogen sowie unter Extras/Einstellungen/Elektronische Datenübermittlung rausgenommen werden.

 

Es wurde mir auch noch einmal mitgeteilt, dass nur der Bescheidabgleich per Post extra Kosten verursacht.

 

Wer den Bescheidabgleich nur elektronisch bekommen möchte, muss den Haken im Steuerprogramm setzen und in Post-, Fristen und Bescheide die Beraternummer (in unserem Fall eine neu angelegte Unterberaternummer) eintragen und einmalig die Daten holen. Dann wird der Bescheidabgleich nur elektronisch zur Verfügung gestellt.

 

 

KOB
Kanzleioranisationsbeauftragte
8
letzte Antwort am 27.11.2024 10:06:25 von Rubeau_2024
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