abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Workflow Anlage EÜR - Zeitdiebstahl

61
letzte Antwort am 28.05.2026 08:39:53 von f_mayer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
m_brunzendorf
Meister
Offline Online
Nachricht 31 von 62
997 Mal angesehen

@jareddaum 

 

Bitte entschuldigen Sie die Frage (wenn man sich bei einer KI überhaupt entschuldigen kann):

 

Warum sehen 99,9% Ihrer Beiträge aus, als wären diese von einer KI geschrieben?

 

Gerade wegen der Netiquette 

 

Kennzeichnen Sie KI-Inhalte!

Bitte kennzeichnen Sie Beiträge, die ganz oder teilweise mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden, zum Beispiel mit dem Hinweis: „Erstellt mit Unterstützung von KI.“

So bleibt für alle nachvollziehbar, wie Inhalte entstanden sind. Die Verantwortung für den Inhalt liegt natürlich auch ohne diesen Hinweis weiterhin bei Ihnen.

 

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 32 von 62
976 Mal angesehen

Hallo @jareddaum ,

 

Fibu per Hand (Excel), Anlage GRE - sind für mich Nischenanwendungen.

 

Wenn die Cloud am Ende bedeutet, dass wir diese hochkomplexen Nebenrechnungen zwar weiterhin in Excel machen müssen, die Werte dann aber wie vor 30 Jahren manuell per Hand in die Cloud-Formulare eintippen dürfen, holen wir uns ein massives Haftungs- und Tippfehlerrisiko (Zahlendreher) in die Kanzlei.

 

Komplizierte Excel-Tabellen inkl. mathematische Verknüpfungen im Excel-Gehirn können auch Formelfehler beinhalten und lösen ebenso ein Haftungsrisiko aus. Oder?

 

Sie sprechen von opfern der universelle Schnittstelle im Zuge der Cloud-Transformation. Das ist m.E. starke Polemik. Ich weigere mich zu schreien, bevor ich getroffen werde. 

 

Apropos schreien. Warum schreiben Sie Ihre Überschriften in sehr großen Schriftgrößen. Das kommt in der Community als schreien an.  

 

Schönen Abend noch.

 

Martin Heim

 

 



________________________________________________________

Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
jareddaum
Beginner
Offline Online
Nachricht 33 von 62
976 Mal angesehen

....welche Antwort gefällt Ihnen besser? 

A) Nicht KI-Antwort: 

......ich würde sagen, die sehen so aus, weil ich meine Beiträge mit Hilfe von KI geschrieben sind.
Ich arbeite gerne hocheffizent. 

Gegenfrage:  Warum sehen Ihre Beiträge noch so aus als ob diese nicht mit KI geschrieben wurden.

B) KI-Antwort

Hallo m_brunzendorf,

berechtigte Frage, für die Sie sich absolut nicht entschuldigen müssen!
Die Antwort ist ganz pragmatisch und passt eigentlich perfekt zu meinem Kernanliegen hier im Thread:
Effizienz durch Technologie.


Erwischt – ich schreibe diese langen Texte im Kanzleialltag natürlich nicht Buchstabe für Buchstabe mühsam von Hand. Dafür ist mir meine Zeit als Steuerberater schlicht zu schade.

Ich nutze moderne Spracherkennungs- und Strukturierungstools, die meine diktierten Gedanken, Praxisbeispiele (wie zur Anlage N-Gre oder V+V) und Excel-Logiken in eine saubere, lesbare und strukturierte Form bringen.


Wenn das Ergebnis dadurch für das menschliche Auge manchmal etwas „zu perfekt“ oder eben nach „KI“ aussieht, nehme ich das gerne in Kauf.
Mir ist wichtig, dass die Argumente glasklar, lesbar und auf den Punkt serviert werden – genau wie eine gute Excel-Auswertung. 😉


Würde ich das alles händisch tippen, säße ich vermutlich heute noch am ersten Post und hätte keine Zeit mehr für meine Mandanten. Und genau das ist ja meine Sorge bei der DATEV-Cloud: Wenn uns dort die effizienten Werkzeuge weggenommen werden, tippen wir bald alle wieder mehr, als wir denken.


In diesem Sinne: Herzliche Grüße von Mensch zu Mensch!




0 Kudos
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 34 von 62
973 Mal angesehen

@jareddaum  schrieb:

Hallo Martin, hallo cwes,

danke für eure Rückmeldungen.
Wenn ihr sagt, die Excel-Schnittstelle sei eine reine „Nische“ für Exoten, weil die Masse alles über Kanzlei-Rechnungswesen (KREWE) abbucht, greift das viel zu kurz und ignoriert die Realität in der privaten Steuerberatung komplett.


Schauen wir mal weit über den Tellerrand der EÜR hinaus – hin zu einem Massenphänomen im gesamten süddeutschen Raum: Die Anlage N-Gre (Grenzgänger / Ausländische Einkünfte).


Wer jemals Grenzgänger-Fälle (z. B. Deutschland/Schweiz) bearbeitet hat, weiß, dass die DATEV-Eingabemasken hierfür ohne tiefgehende Nebenrechnungen absolut unbrauchbar sind.
Ich arbeite hier mit hochkomplexen Excel-Vorlagen, die folgendes leisten:

  • Das Schweizer Pensionskassen-Dilemma: Die Beiträge zur 2. Säule (Pensionskasse) müssen nach deutschem Recht mühsam aufgeteilt werden (Arbeitgeber- vs. Arbeitnehmeranteil, § 3 Nr. 63 EStG, überobligatorische Anteile). 

Ich habe eine ganze Menge Grenzgänger seit dem das Thema höchstrichterlich entschieden ist , braucht es eine Bescheinigung der Pensionskasse und an diese Aufteilung bin ich und die Finanzbehörde gebunden =< 2 Zahlen abtippen.  Daran ist nix hochomplex. 

 

  • Aufteilung gemischter Versicherungen: Beiträge für Unfall- oder Lohnausfallversicherungen müssen exakt gequotet werden – ein Teil fließt in die Werbungskosten der Anlage N-Gre, der andere Teil in die Vorsorgeaufwendungen der Sonderausgaben.

Hier gleiches Thema entweder ein AG -Bescheinigung oder das sogeannte Kumulativjournal gibt An und AG Anteile her , abtippen fertig - nix hochkomplex

 

 

  • Währungsumrechnungen (CHF/EUR): Die monatlichen oder jährlichen Kurse des BMF müssen sauber umgerechnet und dokumentiert werden, ganz zu schweigen vom taggenauen Tracking der Nicht-Rückkehrtage (60-Tage-Regelung).

Der Jahresmittelkurs ist in Datev N-gre eingepflegt und wird automatisch umgerechnet. Hin zu taggenauen Umrechnungen das dürfte in keinem Verhältnis zum vermeintlichen Ertrag / Aufwand stehen. 

 

60 Tage Regelung auch hier brauchen Sie die Anlage N-Gre3a glaube ich mit einer Liste der Nichtrückkehr tage, wenn die Tage ausreichend sind steuerfreier Lohn unter Progressionsvorbehalt der wenn keine anderen Einkünfte ins Leere läuft. 

 

daher kann ich ihre Ausführungen beim besten Willen nicht nachvollziehen. 

 

All diese mathematischen Verknüpfungen passieren im "Gehirn" Excel.


Excel ist auch nur Programm und wohl kaum ein Gehirn. 

 

So meine Sichtweise bzw. mein Umgang mit Grenzgängern.  Seit neuestem wird die N-Gre auch in Bayern akzeptiert. - nur so als Hinweis. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
jareddaum
Beginner
Offline Online
Nachricht 35 von 62
958 Mal angesehen

Hallo Martin,

natürlich passieren in Excel Formelfehler – sogar mehr, als mir lieb ist.

Das ist aber doch kein Argument dafür, sehenden Auges eine zweite, völlig vermeidbare Fehlerquelle einzubauen!


Das eigentliche Problem, vor dem ich warne, ist nicht die statische Zahl, sondern die Änderungskaskade.

Ich arbeite hier mit komplexen Modellen, die teilweise 15 bis 20 Exportplatzhalter in einem einzigen Steuerfall bedienen.

Wenn sich am Ende der Bearbeitung in der Excel-Tabelle auch nur eine einzige Basiszahl ändert (weil der Mandant doch noch einen Beleg nachreicht), rechnet Excel das im Hintergrund fehlerfrei durch.


Ohne Schnittstelle bedeutet das in der Cloud-Welt: Ich darf in 15 bis 20 verschiedenen Feldern der Steuererklärung die Folgeänderungen manuell zusammensuchen und eintippen.
Das ist das wahre statistische Haftungsrisiko durch Medienbruch, vor dem ich mich als Praktiker schützen muss.


Und was die Anlage N-Gre oder individuelle V+V-Tabellen angeht: Für eine klassische Standard-Kanzlei mag das eine „Nische“ sein. Für Kanzleien in bestimmten Struktur- oder Grenzregionen ist das das tägliche Brot und ein Massengeschäft.


Zum Thema „Schreien“ und Schriftgröße:
Ja, das mit den großen Überschriften war ein absolut bewusst gewähltes Stilmittel. Und wie man sieht: Es hat hervorragend funktioniert!

Mein Ziel war es, Aufmerksamkeit für ein strukturelles Problem zu erzeugen, bevor die harte Deadline uns einholt.

Wenn die verpflichtende Cloud-Migration für den VZ 2026 erst einmal da ist, ist es zu spät zum „Schreien“.

Dann ist der Workflow weg. Sich erst zu weigern zu schreien, bis man getroffen wurde, ist bei Software-Roadmaps leider fatal – denn dann ist der Code geschrieben und die DATEV ändert nichts mehr.

Keine Sorge, ich werde den Thread hier auch nicht mehr ewig befeuern. Ich habe meinen Teil getan, um die Kollegen für das Thema zu sensibilisieren und der DATEV das Praxis-Feedback mitzugeben.

Wenn die Mehrheit der Beraterschaft diesen digitalen Rückschritt klaglos mitschluckt, muss ich das akzeptieren – und werde für meinen Teil dann eben die Konsequenzen ziehen und mich nach Software-Alternativen umsehen, die meine Workflows auch künftig respektieren.

jareddaum
Beginner
Offline Online
Nachricht 36 von 62
922 Mal angesehen

Hallo Eberhardt,

lassen Sie uns doch gerne mal konkret werden.

Wie lösen Sie denn die folgenden, alltäglichen Grenzgänger-Probleme in den starren DATEV-Formularen
ohne ein Excel-„Gehirn“ dahinter?

  • Das Roche-Pensionskassen-Dilemma: Wie berechnen Sie die steuerpflichtigen und steuerfreien Arbeitgeberanteile zur Schweizer Pensionskasse (2. Säule) für Angestellte von Großunternehmen wie Roche? Verlassen Sie sich da blind auf Schätzungen des Finanzamts, oder tippen Sie die komplexen Aufteilungsquoten jedes Jahr aufs Neue mit dem Taschenrechner in die Maske?
    Mit der Bescheinigung alleine kommen Sie nicht ans (korrekte) Ziel. 

  • Die 50-€-Sachbezugsfreigrenze bei der KTG: Der Arbeitgeberanteil zur Schweizer Krankentagegeldversicherung (KTG) gilt als geldwerter Vorteil. Dieser muss auf Monatsbasis gegen die Sachbezugsfreigrenze von 50 € geprüft werden. Wie überwachen Sie diese monatliche Grenze über das gesamte Kalenderjahr hinweg in einer statischen Cloud-Erfassungsmaske?
    Wo geben Sie den Abzug im Formular N-Gre ein und welche Nebenrechnung für das Finanzamt fügen Sie bei?

  • Der Bonus-Effekt bei der Währungsumrechnung: Wer starr den abgerundeten BMF-Jahresmittelkurs ansetzt, verbrennt bares Geld der Mandanten. Wenn hohe Boni oder Sonderzahlungen (klassisch im März oder Dezember) in Monaten ausgezahlt werden, in denen der tatsächliche Monatskurs weit unter dem Jahresdurchschnitt liegt, muss man zwingend auf Monatskursbasis umrechnen. Mein Excel-Modell vergleicht beide Varianten automatisch. Das macht für den Mandanten oft eine fünfstellige Euro Steuerdifferenz aus.

  • Die 60-Tage-Regelung & Bescheidprüfung: Die taggenaue Ermittlung der Nicht-Rückkehrtage, die Aufteilung des Arbeitslohns auf deutsche und schweizerische Steuertage sowie die anschließende proportionale Zuordnung der abziehbaren AHV- und PK-Beiträge (u.v.m). ist aufwenidg. Excel spuckt mir auf Knopfdruck den exakten Steuerunterschied mit und ohne 60-Tage-Regel aus. Wenn das Finanzamt im Steuerbescheid abweicht, ändere ich in Excel eine einzige Variable und sehe sofort, wo der Fehler liegt. 
    Ohne Exportplatzhalter muss ich dan ca. 15 Werte manuell in die ESt-Erklärung übertragen (Anlage N-Gre
    nutze ich im Übrigen überhaupt nicht).
     

Ein kurzes Wort zum Thema Effizienz: Ich habe in Spitzenzeiten als Einzelkämpfer – ohne Fachangesetellte  – über 400 Grenzgängerfälle und parallel 600 normale Einkommensteuererklärungen pro Jahr abgewickelt. (Mittlerweile habe ich die Anzahl meiner Mandantn durch Kündigungen stark reduziert, um es ruhiger angehen zu lassen).

Glauben Sie mir: Ein solches Pensum von 1.000 Deklarationen im Jahr schafft man als Single-Kanzlei ausschließlich dann, wenn die Workflows perfekt automatisiert sind. Und ein Eckpfeiler dieser Effizienz war und ist die medienbruchfreie Verknüpfung von Excel-Berechnungen direkt in die DATEV-Felder via Exportplatzhalter.


Wenn diese Schnittstelle in der Cloud wegfällt, wird aus einem hochrentablen, automatisierten Kanzlei-Prozess ein klickintensiver, manueller Albtraum. 

martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 37 von 62
853 Mal angesehen

Hallo @jareddaum ,

 

Ich bin seit den 1980er-Jahren im steuerberatenden Beruf tätig, habe aber noch nie eine GRE-Anlage ausgefüllt. Selbst angeschaut habe ich sie mir noch nie. Auch in allen Kanzleien, in denen ich tätig war bzw. bin, habe ich nie gehört, dass ein Mitarbeiter diese Anlage benötigt hat.

 

Ich nehme die Kommunikation zum Anlass, das Formular zu sichten.

 

Für mich ist das die hintere, kleine, zugestaubte Nische der Steuererklärung.

 

Gruß an Sie und die KI

 

Martin Heim 



________________________________________________________

Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
f_mayer
Meister
Offline Online
Nachricht 38 von 62
811 Mal angesehen

Ich nutze die individuellen Anlagen viel und würde diese sehr vermissen. Für mich sind diese ideal, um umfangreichere und/oder komplexere Sachverhalte zu erfassen.

 

Ich hoffe sehr, dass DATEV da einen vergleichbaren Ersatz beschafft, bin aber pessimistisch. Die individuellen Excel-Anlagen sind teilweise eine (manchmal sogar bessere) Alternative zu kostenpflichtigen DATEV-Lösungen und so wie die Dinge laufen wird das am Ende noch ein K.O.-Kriterium für DATEV sowas einzubauen. Sorry, aber ich verbittere so allmählich.

bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 39 von 62
771 Mal angesehen

Nun ja wenn Sie in Grenznähe in Ba-Wü sitzen kommen Sie um die Anlage N-Gre nicht herum. 

 

bodensee_0-1779436760142.png

seit 2025 auch in Bayern . 

 

Die N-Gre war der Grund warum ich - glaube 2005/2006 auf die Est von Datev gewechselt bin, weil mein alter Softwareherstellter - gibt es inzwischen nicht mehr bzw. wurde verkauft ( TK Software) - die N-Gre nicht mehr richtig ausfüllen und vor allem nicht mehr richtig berechnen konnte.  Grund war die gesetzliche Änderung Rentenreform 2005 und die Aussage vom Softwarehersteller wir wissen um das Problem aber die N-Gre benötigen so wenige Kunden das hier nicht weiter entwickelt wird.  

Inzwischen ist die N-Gre sogar in Elster vorhanden. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
T_Ahmad
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 40 von 62
735 Mal angesehen

Eine Schnittstelle von Excel (Ob On-Premise oder Cloud) zu EÜR Steuern können wir uns gerne sparen. Wenn ich überlege welche Probleme die lokal installierten Steuerprogramme regelmäßig in Kombination mit Excel auslösen, kann ich es voll vertreten, wenn die DATEV sich den wichtigeren Themen widmet.

 

Was eine technisch deutlich leichtere Lösung wäre: Import von Werten im CSV- oder XML-Format. Lieber ersteres.

Dann kann man sich weiterhin für die Kleinstmandate eine EÜR In Excel zaubern (bei CSV sogar ganz ohne VB-Kenntnisse!) und sich aus der "schönen" Variante die berechneten Felder in einem zweien Tabellenblatt in das Format der CSV-Importvorlage überleiten lassen. Export als CSV -> Upload in EÜR-Steuern -> Fertig. Einmal eine Vorlage erstellen und jedes Jahr aufs neue verwenden.

 

Ich glaube damit würden Sie in der täglichen Arbeitspraxis deutlich glücklicher werden und seitens der DATEV gibt es hier auch deutlich weniger was schieß laufen könnte.

0 Kudos
jareddaum
Beginner
Offline Online
Nachricht 41 von 62
701 Mal angesehen

Ich muss nach der bisherigen Diskussion meinen eigenen Vorschlag aus Nachricht 22 noch einmal ganz klar korrigieren und präzisieren:

Wir brauchen von der DATEV überhaupt kein NEUES Cloud-Rechenwerkzeug. Wir haben bereits die perfekte Schnittstelle – und genau die muss eins zu eins erhalten bleiben:

Die festen Exportplatzhalter aus Excel direkt in die gewünschten Zellen der Steuerformulare.


Jeder von DATEV neu entwickelte Workflow, der zusätzliche Klicks, manuelle Exporte oder Zwischenimporte erfordert, würde den Zeitaufwand pro Steuererklärung massiv erhöhen. Es gibt in puncto Effizienz schlicht nichts Besseres als eine feste, automatisierte 1-zu-1-Verknüpfung.

Die Entwertung von jahrzehntelangem Kanzlei-Know-how

Wenn DATEV diese universelle Schnittstelle im Zuge der Cloud-Transformation kappt, entwertet sie damit die intellektuelle Arbeit, die sich unzählige Berater über Jahrzehnte mit der Erstellung und jährlichen Weiterentwicklung ihrer hauseigenen Excel-Tabellen gemacht haben.


Ich möchte das an meinem konkreten Praxisbeispiel verdeutlichen. Ich habe über Jahrzehnte eine hochkomplexe

Excel-Tabelle für Grenzgänger (Deutschland/Schweiz) entwickelt und verfeinert:

  • Jedes neue Urteil, jede steuerliche Besonderheit spezifischer Schweizer Arbeitgeber oder Pensionskassen, jede Änderung zu Kinder- und Unterhaltszulagen oder Corona-Zulagen habe ich sofort ohne Zeitverzug in dieses Excel-Modell eingearbeitet.

  • Das Geniale an den Exportplatzhaltern: Die Ergebnisse werden im Hintergrund fehlerfrei in die Anlage N, Anlage AUS, Anlage WA-ESt und die Anlage Vorsorgeaufwand gesteuert.
    Die Anlage N-Gre nutze ich übaupt nicht. Allein schon deshalb, weil 
    diese die ersten Monate des Jahres regelmäßig nicht zur Verfügung gestellt wird, sondern erst immer
    später von der DATEV umgesetzt wird (Schuld sei angeblich die Finanzverwaltung, die die dazu notwendigen
    Infos immer zu spät zur Verfügung stellt). Ich kann Urteile u. Gesetztesänderung selbt zeitnah
    umsetzen und muss nicht auf eine Lösung der DATEV hoffen (die sehr oft nie kommt). 

20 Minuten am Telefon vs. klickintensiver Blindflug

Mit diesem eingespielten System bin ich in einem 20-minütigen Telefonat mit dem Mandanten (Standard-Grenzgängerfall) komplett durch – ohne dass er mir einen einzigen Beleg einsenden oder einscannen muss. Ich kann hochkomplizierte Sachverhalte (60-Tage-Regelung, Abfindungen, Aktienoptionen) live im Gespräch erfassen, Mandanten das steuerlichen Ergebnis sofort mitteilen und spätere Einsprüche gegenüber dem Finanzamt hieb- und stichfest begründen/vorrechnen.

Das ist nur ein Beispiel von vielen. Andere Kollegen haben sich über die Jahre ebenso mächtige Tabellen für völlig andere Spezialgebiete gebaut.


Fazit: DATEV entwertet sich selbst


Wenn DATEV diese Brücke abreißt, wird nicht nur unsere jahrzehntelange Entwicklungsarbeit entwertet, sondern die Software der DATEV entwertet sich in diesem Segment selbst.

Zumindest aus der Sicht der Berater, die verstanden haben, wie man die Kombination aus DATEV und Excel für maximale Kanzleieffizienz nutzt.

Für die Kollegen, die ohnehin jedes Feld starr manuell abtippen, ändert sich nichts – ich kann für den Berufsstand aber nur inständig hoffen, dass das nicht die Mehrheit ist.


Frau Dürsch, bitte nehmen Sie dieses Feedback mit nach Nürnberg: Ich will keine optisch schönen Cloud-Ersatzkrücken. Ich fordere schlicht, dass die bewährte, direkte Verknüpfung lokaler Tabellenkalkulationen mit den Steuerformularen technisch nicht geopfert wird!

cwes
Meister
Offline Online
Nachricht 42 von 62
690 Mal angesehen

@jareddaum  schrieb:

Ich muss nach der bisherigen Diskussion meinen eigenen Vorschlag aus Nachricht 22 noch einmal ganz klar korrigieren und präzisieren:

Wir brauchen von der DATEV überhaupt kein NEUES Cloud-Rechenwerkzeug. Wir haben bereits die perfekte Schnittstelle – und genau die muss eins zu eins erhalten bleiben:

Die festen Exportplatzhalter aus Excel direkt in die gewünschten Zellen der Steuerformulare.


Jeder von DATEV neu entwickelte Workflow, der zusätzliche Klicks, manuelle Exporte oder Zwischenimporte erfordert, würde den Zeitaufwand pro Steuererklärung massiv erhöhen. Es gibt in puncto Effizienz schlicht nichts Besseres als eine feste, automatisierte 1-zu-1-Verknüpfung.

Die Entwertung von jahrzehntelangem Kanzlei-Know-how

Wenn DATEV diese universelle Schnittstelle im Zuge der Cloud-Transformation kappt, entwertet sie damit die intellektuelle Arbeit, die sich unzählige Berater über Jahrzehnte mit der Erstellung und jährlichen Weiterentwicklung ihrer hauseigenen Excel-Tabellen gemacht haben.


Ich möchte das an meinem konkreten Praxisbeispiel verdeutlichen. Ich habe über Jahrzehnte eine hochkomplexe

Excel-Tabelle für Grenzgänger (Deutschland/Schweiz) entwickelt und verfeinert:

  • Jedes neue Urteil, jede steuerliche Besonderheit spezifischer Schweizer Arbeitgeber oder Pensionskassen, jede Änderung zu Kinder- und Unterhaltszulagen oder Corona-Zulagen habe ich sofort ohne Zeitverzug in dieses Excel-Modell eingearbeitet.

  • Das Geniale an den Exportplatzhaltern: Die Ergebnisse werden im Hintergrund fehlerfrei nicht in die Anlage N, Anlage AUS, Anlage WA-ESt und die Anlage Vorsorgeaufwand gesteuert.
    Die Anlage N-Gre nutze ich übaupt nicht. Allein schon deshalb, weil 
    diese die ersten Monate des Jahres regelmäßig nicht zur Verfügung gestellt wird, sondern erst immer
    später von der DATEV umgesetzt wird (Schuld sei angeblich die Finanzverwaltung, die die dazu notwendigen
    Infos immer zu spät zur Verfügung stellt). Ich kann Urteile u. Gesetztesänderung selbt zeitnah
    umsetztene und muss nicht auf eine Lösung der DATEV hoffen (die sehr oft nie kommt). 

20 Minuten am Telefon vs. klickintensiver Blindflug

Mit diesem eingespielten System bin ich in einem 20-minütigen Telefonat mit dem Mandanten (Standard-Grenzgängerfall) komplett durch – ohne dass er mir einen einzigen Beleg einsenden oder einscannen muss. Ich kann hochkomplizierte Sachverhalte (60-Tage-Regelung, Abfindungen, Aktienoptionen) live im Gespräch erfassen, Mandanten das steuerlichen Ergebnis sofort mitteilen und spätere Einsprüche gegenüber dem Finanzamt hieb- und stichfest begründen/vorrechnen.

Das ist nur ein Beispiel von vielen. Andere Kollegen haben sich über die Jahre ebenso mächtige Tabellen für völlig andere Spezialgebiete gebaut.


Fazit: DATEV entwertet sich selbst


Wenn DATEV diese Brücke abreißt, wird nicht nur unsere jahrzehntelange Entwicklungsarbeit entwertet, sondern die Software der DATEV entwertet sich in diesem Segment selbst.

Zumindest aus der Sicht der Berater, die verstanden haben, wie man die Kombination aus DATEV und Excel für maximale Kanzleieffizienz nutzt.

Für die Kollegen, die ohnehin jedes Feld starr manuell abtippen, ändert sich nichts – ich kann für den Berufsstand aber nur inständig hoffen, dass das nicht die Mehrheit ist.


Frau Dürsch, bitte nehmen Sie dieses Feedback mit nach Nürnberg: Ich will keine optisch schönen Cloud-Ersatzkrücken. Ich fordere schlicht, dass die bewährte, direkte Verknüpfung lokaler Tabellenkalkulationen mit den Steuerformularen technisch nicht geopfert wird!


Ein Problem mit AI slop: tl;dr

jareddaum
Beginner
Offline Online
Nachricht 43 von 62
666 Mal angesehen

Nunja, Sie haben mit Ihrer Aussage

"Ein Problem mit AI slop: tl;dr"

nicht ganz unrecht. 

Mir ist es aber lieber meine Texte sind etwas länger und dafür 
leicht verständlich und gut lesbar, als so kurz wie der Ihrige und dafür für 90% der Leser nicht verständlich. 

Es geht hier ja auch ein Stück weit um Maketing/Aufmersamkeit.....

Außerdem muss ich ehrlich sagen, dass das Schreiben von Forenbeiträgen für mich kein Hobby oder Zeitevertreib weil ich nichts besseres zu tun habe, sondern ein notwendiges Übel für das ich nicht unnötig viel
Zeit aufwenden möchte. Ich würde mich viel lieber meiner Arbeit als Steuerberater widmen. 

martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 44 von 62
649 Mal angesehen

Lange Beiträge und immer wieder der gleiche Inhalt. Das mag nicht jedem schmecken.

 

Ich glaube wir kennen Ihren Standpunkt. Und ich hoffe DATEV entwickelt etwas für Sie. 

 

Aber durch Ihre Excel-Tabellen haben Sie ja dann den nötigen Inhalte der Anlage GRE produziert und Sie müssen nur die x Zahlen händisch eintragen. Besser als die Excel-Auswertung wegzuwerfen. Oder?



________________________________________________________

Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
f_mayer
Meister
Offline Online
Nachricht 45 von 62
636 Mal angesehen

Die händische Übertragung ist schon mal lästig, weil man für jedes Feld noch zweimal nachschauen sollte, ob man es auch richtig erfasst hat.

 

Wenn der Sachverhalt zudem Eintragungen in verschiedenen Feldern bedingt, vervielfacht sich das ganze entsprechend.

 

Schließlich fand ich es auch ganz praktisch, die individuelle Anlage hinter dem jeweiligen Formular auszugeben und dem Mandanten zur Verfügung zu stellen. Mit den amtlichen Formularen können viele nur wenig anfangen. Die individuelle Anlage ermöglicht es, den jeweiligen Sachverhalt dem Mandanten in verständlicher(er) Form aufzubereiten.

f_mayer
Meister
Offline Online
Nachricht 46 von 62
628 Mal angesehen

Noch ein Punkt der mir gerade kam: Die derzeitige individuelle Anlage ist zwingend einfach auffindbar. Wenn das kleine blaue Quadrat vorhanden ist, muss entsprechend auch im Programm selbst in einer der individuelle Anlage der Wert enthalten sein.

 

Man korrigiere mich falls ich falsch liege, aber ich sehe nicht, wie die entsprechende Anlage verlorengehen oder verlegt / falsch abgelegt werden könnte.

jareddaum
Beginner
Offline Online
Nachricht 47 von 62
624 Mal angesehen

Dieser Artikel trägt das Siegel: Garantiert KI frei:

......erschossen zu werden ist auch besser als zu ertrinken, oder?

In nicht allzu ferner Zukunft wird es möglich sein, dass ich den Inhalt meiner Tabellen von einem KI-Agenten auf Elster eintragen lassen kann. Nur als Beispiel. Dann brauche ich kein DATEV mehr.

Noch besser: Ich lade Belege hoch, spreche mit dem Mandanten darüber (die KI hört zu), vielleicht kann man dann noch eine meiner Tabellen gebrauchen (vermutlich aber nicht). Die KI macht mit Elster zusammen den Rest. Das war's dann.


Ich glaube, den meisten Beratern ist nicht klar, welche Umwälzungen und Herausforderungen durch KI in Kürze auf diese zukommen werden.

Ich sage meinen Mandanten oft, dass diese mich in 3 bis 5 Jahren nicht mehr benötigen werden. Und ich meine das auch so.


Die meisten Steuerberater werden dann nicht mehr benötigt. Steuerfachangestellte schon gar nicht.

Die DATEV wird ums Überleben kämpfen. Es fehlt an Flexibilität und Schnelligkeit und dem Verständnis, dass sich KI und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten mit exponentieller Geschwindigkeit entwickeln. Das ist die größte Revolution/Disruption seit Bestehen der Menschheit. Ich bin fasziniert von den sich ergebenden Möglichkeiten und gleichzeitig bin ich auch besorgt.


0 Kudos
cwes
Meister
Offline Online
Nachricht 48 von 62
610 Mal angesehen

@jareddaum  schrieb:

Dieser Artikel trägt das Siegel: Garantiert KI frei:

......erschossen zu werden ist auch besser als zu ertrinken, oder?

Je nach persönlichem Schmerzempfinden, verwendetem Geschoss und Treffersitz vermutlich diskutabel... (wt f Thema...)

 

In nicht allzu ferner Zukunft wird es möglich sein, dass ich den Inhalt meiner Tabellen von einem KI-Agenten auf Elster eintragen lassen kann. Nur als Beispiel. Dann brauche ich kein DATEV mehr.


Dafür braucht es keine KI, dafür reicht Automatisierung. Das ginge heute schon, hat aber keiner. Genauso wie ungefähr 90% von dem was heute mit "das macht in Zukunft KI" hellgesehen wird. Ganz viel Mist davon hätte man schon lange automatisieren können, hat die Datev aber verbockt (oder bewusst sein gelassen).

 

Wichtiger Unterschied zwischen Automatisierung und KI: Automatisierung hat ein vorhersehbares Ergebnis.

jareddaum
Beginner
Offline Online
Nachricht 49 von 62
596 Mal angesehen

Ja, korrekt. Ganz wichtig ist auch, dass diese Tabellen Teil des jeweiligen Steuerfalls sind und mit diesem zusammen abgespeichert werden.

Sie liegen also nicht irgendwo separat auf der Festplatte und müssen umständlich verwaltet werden.


Im darauffolgenden Veranlagungszeitraum kann dann eine Kopie der Tabelle im Rahmen der Jahresübernahme weiterverwendet und angepasst werden, ohne dass sich an der Version des Vorjahres etwas ändert.


Das sind simple, aber extrem nützliche Funktionen.
Wie vorteilhaft das Ganze ist, werden viele Kollegen leider erst merken, wenn es zu spät ist.


Am besten wäre es natürlich, wenn es in der Cloud auch Excel geben würde. Mir wurde zwar gesagt, dass das technisch angeblich nicht möglich sei, aber das kann ich mir ehrlich gesagt schwer vorstellen.

Soweit ich weiß, ist Stotax beim Umzug in die Cloud deutlich weiter als DATEV, und dort existiert die Excel-Anbindung aktuell noch.

Ich habe allerdings immer noch keine Antwort von Stotax, ob das auch in Zukunft so bleiben wird. (Ich weiß, ich habe das schon ein paar Mal erwähnt, aber vielleicht liest hier ja jemand von Stotax mit und ich bekomme doch noch eine Rückmeldung).

Sollte Stotax diese Anbindung behalten und DATEV kein Einsehen haben, wäre das für Stotax jedenfalls ein Konjunkturprogramm sondergleichen.

f_mayer
Meister
Offline Online
Nachricht 50 von 62
581 Mal angesehen

Von mir aus kann die DATEV auch selber ein, deutlich abgespecktes, Tablellenkalkulationsprogramm verwenden. Ich vermute stark, dass zumindest für diese Arbeit Pivottabellen oder Grafiken nun WIRKLICH selten benötigt werden.

 

Von der direkten Übernahme von Zelleneinträgen in Formularfelder (idealerweise auch Text) soll das Ding rechnen, Bezüge machen und mit Bezügen aus anderen Zellen rechnen können. Und die Spaltenbreite sollte anpassbar sein.

jareddaum
Beginner
Offline Online
Nachricht 51 von 62
549 Mal angesehen

....sagen wir es so:

Die DATEV selbst stellt ja Excel-Vorlagen zur Verfügung.

Es sollten (falls keine kompletter Excel-Umzug in die Cloud möglich ist) also mindestens
Excel-Tabellen erstellt und importiert werden können die einen Komplixitätsgrad wie die Vorlagen von DATEV aufweisen.

Es müssten auch entsprechende Formatierungsmöglichkeiten und wie Unterstreichungen und Rahmen möglich sein. 

Ich möchte nicht den Alptraum erleben meine Excel-Tabellen manuell
in einem komplett anderen inkompatiblen System anlegen zu müssen.

In meinen Tabellen sind teilweise komplexe Formlen enthalten von denen ich heute auf Anhieb nicht sagen könnte was ich mir vor 15 Jahren bei deren Erstellung gedacht habe. 

mic
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 52 von 62
520 Mal angesehen

Hallo @Silke_Dürsch ,

 

grundsätzlich funktioniert der WorkFlow aus Rewe in Anlage EÜR soweit ganz gut, außer:

 

1. Es nervt gewaltig, dass bei Grundstückaufwendungen immer das Felderhaltungsaufwand manuel ausgefüllt werden muss, wenn das Konto 4260 0,00 Euro ausweist. Dazu muss immer etwas im Feld der Bezeichnung ausgefüllt werden. Warum? Wenn ich keine Bezeichnung haben will, dann sollte es auch ohne Bezeichnung funktionieren. Die Bezeichnung ist immerhin kein Feld welches vom FA vorgegeben wurde.

 

2. Es nervt gewaltig, dass die kummolierten Vorjahreswert zu Anlagte SZ nicht automatisch übernommen werden wenn man die Anlage EÜR erstmalig öffnet/nutzt. Hier sollte mindestens eine Maske aufgehen, die hier die entsprehcneden Angaben erfragt. Das die Anlage SZ erstellt wird ist gut und sollte auch so bleiben, denn wenn die Zinsen mal über 2.050 Euro liegen hat man leider nicht die kummolierten Vorjahreswerte ermittelt. Diese müssen, auch wenn die Anlage SZ nicht notwendig ist, zwangsweise ermittelt werden, da anderfalls im Falle von zu hohen Zinsen ein hoher Arbeitsaufwand zur Ermittlung der kummolierten Werte ensteht oder gar ein Haftungsfall droht.

 

3. In der Anlage EÜR im Steuerprogramm kann ich entgegen der Cloudversion Belege aus MeineSteuern verknüfpen und zu den einezlnen Felder aufrechnen lassen. Das ist eine Funktion die unschlagbar für kleine EÜRs ist, bei denen eine FiBu dadurch hinfällig wird. Diese Möglichkeit der Verknüpfung und Aufrechnung von Belege aus Meine Steuern in die Anlage EÜR Cloude muss zwingen her, bevor das Jahr 2026 vorbei ist. Genau so wie es mit der Anlage EÜR im Steuerprogramm möglich ist!

 

Vielen Dank für die schnelle Umsetzung meiner Wünsche und ein schönes Wochenende 😉

 

Michael

diplodocus
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 53 von 62
330 Mal angesehen

Hallo zusammen,

die EÜR (Formular) gehört eigentlich zur Einkommensteuer. Muss man die jetzt einzeln absenden und bekommt

dann vom Finanzamt die Nachricht, dass die Einkommensteuer fehlt ?

Hat bisher gut funktioniert und ich verwende das neue Formular EÜR nicht, wie offenbar viele.

Meine Meinung ist, dass man entweder das alte belässt oder eine komplette neue Ekst braucht.

Lauter einzelne Formulare sind m.E nicht zielführend.

Gruss Diplodocus

0 Kudos
SusanneR
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 54 von 62
310 Mal angesehen

@diplodocus Wenn man die Einkommensteuer übermittelt, wird man gefragt, ob die dazugehörige EÜR mit übermittelt werden soll. Das funktioniert wunderbar.

diplodocus
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 55 von 62
293 Mal angesehen

Hallo SusanneR wie soll das gehen ? Man hat andere Stammdaten, weil es gibt Einzelunternehmer

gar nicht mehr. Die Daten muss man laut Formular EÜR erst übergeben. Man sendet die EÜR ab und

bei mir kommt da kein Hinweis auf eine Einkommensteuererklärung.

Falls dieser Hinweis kommt, so bräuchte man ja wieder eine Verknüpfung auf einen Einkommensteuermandanten ?

Ich habe das wie gesagt gleich wieder gelassen, von einfach zu vielen klicks.

Gruss Diplodocus

 

0 Kudos
f_mayer
Meister
Offline Online
Nachricht 56 von 62
267 Mal angesehen

Im Einkommensteuerprogramm gibt man Berater- und Mandantennummer des EÜR-Bestandes ein, damit funktioniert wohl die Verknüpfung.

 

Was mich freuen würde, wenn bei Geschäftsfeldübersichten -> Steuern ->Elektronische Übermittlung die (neue) EÜR gesondert aufgeführt werden würde. Ich habe einfach Bammel, dass man aus Versehen auf Nein statt Ja klickt oder die DÜ der EÜR wegen irgendwelchen Probleme nicht funktioniert. Ich hätte ein viel besseres Gefühl, wenn ich in einer Übersicht gleich sehen könne, dass auch wirklich alles bei der Finanzverwaltung eingegangen ist.

0 Kudos
Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 57 von 62
238 Mal angesehen

@f_mayer  schrieb:

 

Was mich freuen würde, wenn bei Geschäftsfeldübersichten -> Steuern ->Elektronische Übermittlung die (neue) EÜR gesondert aufgeführt werden würde. Ich habe einfach Bammel, dass man aus Versehen auf Nein statt Ja klickt oder die DÜ der EÜR wegen irgendwelchen Probleme nicht funktioniert. Ich hätte ein viel besseres Gefühl, wenn ich in einer Übersicht gleich sehen könne, dass auch wirklich alles bei der Finanzverwaltung eingegangen ist.


Ich fürchte, im Arbeitsplatz wird dies nicht mehr kommen. Das gibt es aber ja in der Online-Geschäftsfeldübersicht "Elektronische Übermittlungen" im myDATEV-Portal.

 

Elektronische Übermittlungen - MyDATEV Portal

gnoll
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 58 von 62
216 Mal angesehen

Lange Beiträge und immer wieder der gleiche Inhalt. Das mag nicht jedem schmecken.

 

Danke @martin65. Ich gehören zu denen, denen es (auch) nicht schmeckt, obwohl ich im Studium lernte: "repetitio est mater studiorum"...

 

Schöne Grüße

 

G.

0 Kudos
f_mayer
Meister
Offline Online
Nachricht 59 von 62
191 Mal angesehen

@Uwe_Lutz  schrieb:

Ich fürchte, im Arbeitsplatz wird dies nicht mehr kommen. Das gibt es aber ja in der Online-Geschäftsfeldübersicht "Elektronische Übermittlungen" im myDATEV-Portal.

 

Elektronische Übermittlungen - MyDATEV Portal


Danke, leider funktioniert diese bei mir nicht, da ist nur eine große Lupe, auch wenn ich was im Suchfeld eingebe.-

 

NACHTRAG:

Ich habe mal etwas rumgezeigt und bekomme jetzt tatsächlich was angezeigt. Allerdings nur EÜRs, und anscheinend auch nur die über die Online-Plattform erstellten, keine Steuererklärungen oder Jahresabschlüsse.

0 Kudos
Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 60 von 62
136 Mal angesehen

@f_mayer  schrieb:

 

Danke, leider funktioniert diese bei mir nicht, da ist nur eine große Lupe, auch wenn ich was im Suchfeld eingebe.-

 

NACHTRAG:

Ich habe mal etwas rumgezeigt und bekomme jetzt tatsächlich was angezeigt. Allerdings nur EÜRs, und anscheinend auch nur die über die Online-Plattform erstellten, keine Steuererklärungen oder Jahresabschlüsse.


Ich sehe dort (je nach Filter) alle Übermittlungen bzw. noch in Arbeit befindlichen Erklärungen inkl. E-Bilanzen.

 

Hilft es, die Übersicht aus dem Arbeitsplatt "Elektronische Übermittlung" über den Link "Elektronische Übermittlung im MyDATEV-Portal öffnen" aufzurufen?

 

Uwe_Lutz_0-1779901737751.png

 

0 Kudos
61
letzte Antwort am 28.05.2026 08:39:53 von f_mayer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage