Hallo, rechtlich dürfen wir hier i.d.R. nicht beraten, aber dieser Beitrag könnte vielleicht eine erste Orientierung liefern: https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Gr%C3%BCndung/nebenberuflich-selbststaendig/ Insbesondere vielleicht dieser Absatz: Nebenberuflich selbstständig mit Teilzeitjob Die Kombination aus einer hauptberuflichen Tätigkeit in Teilzeit und einer selbstständigen Nebentätigkeit ist nicht selten. Allerdings sind die Einnahmen im Hauptberuf meist niedrig und die Anzahl der geleisteten Stunden gering. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben und Krankenkassenbeiträge nachzahlen müssen, sollten Sie bei der Krankenkasse, wenn Sie gesetzlich versichert sind, ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Es ist durchaus möglich, dass die gesetzliche Krankenversicherung in diesem Fall entscheidet, dass Sie nicht nebenberuflich selbstständig sind und Sie in diesem Fall sowohl für Ihre abhängige Beschäftigung und die Selbstständigkeit Beiträge entrichten müssen. Gruß, vw
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