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Betriebliche Krankenversicherung in Verbindung mit Tankgutschein

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letzte Antwort am 10.04.2024 17:58:02 von vw
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neber
Beginner
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Hallo DATEV Community, 

 

der Arbeitgeber gewährt seinem AN einen Tankgutschein in Höhe von 50,00 €. Zusätzlich kommt eine betriebliche Krankenversicherung in Höhe von 20,00 € hinzu, die halbjährlich bezahlt wird und nach § 37b EStG versteuert werden soll. Bleibt der Tankgutschein somit weiterhin steuer-und sv-frei ? 

 

Danke für eine Rückmeldung

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

klären Sie die rechtliche Seite bitte mit der Finanzverwaltung bzw. der Krankenkasse ab.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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metalposaunist
Unerreicht
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Wenn's gut wäre, würde DATEV Software das erst gar nicht ermöglichen und drauf hinweisen: in der Kombination so nicht möglich 😎. Nein, im §§§-Lande braucht's am besten einen Rechtsanwalt, der einen im Fall der Fälle vor Gericht vertritt und gut argumentieren kann 😅. Wo auch immer dieser Bürokratieabbau bleibt ... 

 

Es gibt so einen Begriff, der beschreibt, wie man eine einfache Aufgabe möglichst kompliziert löst. Der würde wohl gut passen. 

 

Im Ernst, im Zweifel @neber mal #ChatGPT fragen. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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vw
Erfahrener
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Nachricht 4 von 5
85 Mal angesehen

Hallo,

vielleicht kann dies schon einmal etwas weiter helfen/ Orientierung bieten, wobei ich für den Inhalt natürlich keine Gewähr übernehme:

 

https://www.transparent-beraten.de/betriebliche-krankenversicherung/lohnabrechnung/#Freigrenze-f%C3%BCr-Sachbez%C3%BCge

 

https://www.haufe.de/personal/entgelt/steuerliche-behandlung-der-betrieblichen-krankenversicherung_78_580882.html

 

Gruß, vw

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
vw
Erfahrener
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Nachricht 5 von 5
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@metalposaunist  schrieb:

Wenn's gut wäre, würde DATEV Software das erst gar nicht ermöglichen und drauf hinweisen: in der Kombination so nicht möglich 😎. . 


Hallo,

m.E. kann ein Abrechnungsprogramm unterstützen und viele Sachverhalte auf Plausi prüfen, aber kein Abrechnungsprogramm der Welt kann alle Sachverhalte, Kombinationen und Möglichkeiten abdecken und bewerten. (Fast) Jeder Vorgang hat Auswirkungen in den Bereichen Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Letzten Endes sind immer wir Abrechner in der Verantwortung zu bewerten und entscheiden. Ohne das entsprechende eigene Fachwissen oder das der Berater geht es m.E. (zumindest noch ganz lange) nicht.

Gruß, Volker

 

Nachtrag:

Ich habe Personal immer gerne gemacht. Und JA, spätestens seit Corona macht es keinen Spass mehr bei den ständigen Änderungen. Aber die letzten Jahre kriege ich auch noch rum ...

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
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letzte Antwort am 10.04.2024 17:58:02 von vw
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