@lohnexperte schrieb: Hallo noch einmal @Uschi , den Pfändungen/Abtretungen muss man sich voller Hingabe zuwenden: Die sind und bleiben spannend; jeder Fall ist etwas anders! Vor allem die Erfahrung zeigt, dass Gläubigervertreter (Insolvenzverwalter, Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte) in vielen Fällen falsch liegen mit ihren Berechnungen und Forderungen; oft gar gegen rechtliche Grundlagen verstoßen und insgesamt sehr gerne auf Dummenfang gehen. Da hilft nur eine gesunde Portion Gelassenheit und Mut, um sich und den Mitarbeiter nicht unterbuttern zu lassen; vor allem aber Fachkenntnis. Viel Glück! 😉 Hallo, kann ich nur bestätigen. Bei Pfändungen muss man aufpassen, da eine doppelte Inanspruchnahme drohen kann. Ich frage im Zweifel auch bei unseren Beratern nach, wenn auch die Richtlinien in der ZPO und dem EStG eigentlich festgelegt sind. Siehe z.B. hier: https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Steuerfreie-Zuschl%C3%A4ge-bei-Insolvenz/m-p/325474 Gruß, vw
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