Hallo nochmal, @Jolanta02 schrieb: Wie ich bei der Abrechnung vorgehen muss, ist mir bekannt. Danke trotzdem dafür. Der Arbeitgeber möchte wissen, wie viel Abfindung er diesen MA geben soll. Er hat keine Ahnung. Das war aus der Fragestellung für mich nicht ersichtlich. Sofern keine Rechtsgrundlage besteht (Vergleich, TV, etc.) ist das m.E. doch reine Verhandlungssache. Eine gesetzliche Regelung gibt es m.W. nicht. Im Gütetermin wird abhängig von der Sachlage oft eine Abfindung von etwa einem halben Monatsbrutto pro Beschäftigungsjahr vorgeschlagen. https://www.roland-rechtsschutz.de/abfindung/ Gruß, vw
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