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Nachforderung KV/PV-Beiträge aus DRV-Prüfung

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letzte Antwort am 12.09.2024 13:07:03 von Quo
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Quo
Beginner
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Hallihallo aus Hamburg,

ich habe einen dualen Studenten fälschlicherweise ohne KV- und PV-Abzüge (0110) abgerechnet. Die von der DRV-Prüfung ermittelten und nachgeforderten Werte für die Vorjahre muss ich dem Studenten nun abziehen. Ist es möglich, in Lohn und Gehalt die Abzüge so zu steuern, dass sie auf der Lohnsteuerbescheinigung auch so ausgewiesen werden und der Arbeitnehmer wenigstens noch einen Steuervorteil dadurch erhalten kann? Danke im Voraus!

vw
Erfahrener
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

 

a) welchen Zeitraum betrifft es und

b) siehe

 

https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/fachthema-beitraege/nachtraegliche-korrektur-entgeltabrechnung-2124136

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 3 von 4
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Hallo @Quo ,

 


@Quo  schrieb:

Die von der DRV-Prüfung ermittelten und nachgeforderten Werte für die Vorjahre muss ich dem Studenten nun abziehen.


Das dürfte aber nicht mehr möglich sein:

 

lohnexperte_0-1726137454975.png

 

und

 

lohnexperte_1-1726137486732.png

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

 

Quo
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 4
152 Mal angesehen

Vielen Dank für den umgehenden Support!

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letzte Antwort am 12.09.2024 13:07:03 von Quo
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