Hallihallo aus Hamburg,
ich habe einen dualen Studenten fälschlicherweise ohne KV- und PV-Abzüge (0110) abgerechnet. Die von der DRV-Prüfung ermittelten und nachgeforderten Werte für die Vorjahre muss ich dem Studenten nun abziehen. Ist es möglich, in Lohn und Gehalt die Abzüge so zu steuern, dass sie auf der Lohnsteuerbescheinigung auch so ausgewiesen werden und der Arbeitnehmer wenigstens noch einen Steuervorteil dadurch erhalten kann? Danke im Voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
a) welchen Zeitraum betrifft es und
b) siehe
Gruß, vw
Vielen Dank für den umgehenden Support!