Guten Tag an die Runde,
Ein Friseurlehrling der im ersten Lehrjahr vollständig in der Schule verbringt, arbeitet unregelmäßig an ein paar Samstagen. Dafür bekommt er vom Arbeitgeber ein "Taschengeld".
Für die Monate Mai und Juni wurden an 2 Samstage gearbeitet und pro Tag 120,00 Euro bezahlt.
Wie ist eine solche Zahlung zu beurteilen. Es ist ja kein Praktikum. Evlt. über eine kurzfristige Beschäftigung.
Ich kann nichts schriftliches finden?
vielen Dank im Voraus
Hallo,
ich verweise ausdrücklich auf das BBiG und das JArbSchG (bei unter 18J).
Meine höchstpersönliche Meinung (als Nicht-Jurist!): Hierbei handelt es sich um "Mehrarbeit" da jeder (Vollzeit-) Berufsschultag mit 8 Stunden zu werten ist, und bei Auszubildenden diese "Mehrarbeit" gesondert zu vergüten oder mit Freizeit auszugleichen ist.
Als Anhaltspunkt siehe z.B. diese Information der IHK Ostwürttemberg
Ein Minijob neben der Ausbildung im gleichen Betrieb wäre meiner höchstpersönlichen Einschätzung nach und laut Minijobzentrale unter Berücksichtigung o.g. Gesetze und des ArbZG möglich, eine kurzfristige Beschäftigung jedoch nicht.
"Taschengeld" hört sich für mich etwas nach "Schwarzarbeit" (BAT = Bar auf Tatze) an ...
Im Zweifel bitte dringend den rechtlichen Berater oder den Ausbildungsberater bei der IHK/ Handwerkskammer konsultieren.
Gruß, und schönes Rest WE, vw