Hallo, Zum ersten würde ich den Mitarbeiter bitten, für den ersten Zeitraum die Krankmeldung in Papierform vorzulegen. Es gibt tatsächlich noch Ärzte, die nicht an der elektronischen Datenübermittlung teilnehmen. Die Krankenkasse benötigt dann auch diese Krankmeldung. Somit würdest Du den Erstattungsantrag bezahlt bekommen. Da sein 2. Beschäftigungsverhältnis erst am 05.01.2026 begonnen hat, hat er innerhalb der ersten 28 Tage einer neuen Anstellung keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung und Du musst für diesen Zeitraum den Ausfallschlüssel für krank ab Eintritt verwenden.Vielleicht kannst Du es aushebeln, indem Du unter Ersteintritt das alte Eintrittsdatum vermerkst und den Haken setzt für Verwendung bei Erstattung (oder so ähnlich, ich habs gerade nicht im Kopf, wie es korrekt heisst). Viel Erfolg
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