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Individuelle Lohnveränderung in LuG

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letzte Antwort am 07.04.2026 13:18:25 von lohnhilfe
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Steuerberater_DO
Fortgeschrittener
Offline Online
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Ist es in DATEV Lohn und Gehalt möglich, für einzelne Mitarbeiter verschiedende Lohnveränderung anzugeben?

 

Wir haben das Problem, dass es verschiedene Prozentsätze für das Urlaubsgeld gibt. Das Urlaubsgeld wird vom Stundenlohn 1 berechnet und beträgt je Mitarbeiter 25% - 40% dieses Lohns.

 

Um nicht jedes Mal den STU02 ändern zu müssen, wenn sich der STU01 ändert, regeln wir das bei den meisten anderen Mandanten über die Lohnart 4020 mit einer entsprechenden Lohnveränderung. Da dort die Sätze für alle Mitarbeiter gleich sind, ist das kein Problem.

 

Bei einem neuen Mandanten sind aber verschiedene Sätze in Gebrauch, so dass der Standard nicht funktioniert.

 

Um die Fehlerquelle "Vergessen, den STU02 anzupassen" auszuschließen, würden wir das auch gerne über die Lohnart 4020 lösen.

 

Alternativ: Der STU02 wird neu gerechnet, wenn der STU01 sich ändert.

 

Ist eine dieser Lösung in LuG möglich?

Constanze_GM
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 4
104 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

ich habe mir für diesen Fall die Standardlohnart für Urlaubslohn auf verschiedene Nummern kopiert und dort die entsprechende Folgelohnart (Kopien von Lohnart 4000, jedoch mit veränderter Lohnveränderung auf LV01) hinterlegt. Die Folgelohnarten können ja gleich mit verschiedenen %-Sätzen bestückt werden, so dass automatisch bei Nutzung einer anderen Lohnart für den Urlaubslohn auch der passende Aufschlagssatz Berücksichtigung findet. Das geht für mich am schnellsten.

Viel Erfolg

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Steuerberater_DO
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 4
91 Mal angesehen

Diese Lösung ist für uns nicht gangbar.

 

Der Mandant meldet über die LA 1600 die Urlaubstage, diese LA löst die Folgelohnart 4020 aus. 

 

Mittlerweile habe ich durch Rumprobieren aber die Lösung gefunden:

- In der LA 4020 wird LV01 als individuelle LV ausgewählt.

- Auf Mandantenebene muss die LV01 leer bleiben.

- Dann kann auch MA-Ebene eine LV01 individuell gepflegt werden.

- Gibt es keine LV01 auf Mandantenebene, nimmt das Programm die LV01 aus der MA-Ebene

 

Dazu muss dann zwar jeder Mitarbeiter einzeln gepflegt werden, aber wir kommen damit ans Ziel.

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 4 von 4
67 Mal angesehen

Hinterlegen Sie doch, wenn es immer mindestens 25% sind, diese in den Mandantendaten, und nur die höheren in den entsprechenden Mitarbeitern.

LG
VM
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letzte Antwort am 07.04.2026 13:18:25 von lohnhilfe
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