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Nachberechnung Rückzahlung überhöhtes Gehalt

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letzte Antwort am 28.01.2026 07:31:20 von Constanze_GM
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Marcus-SBK
Beginner
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Nachricht 1 von 2
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Mandat wurde vom Vorberater ab 1.1.2026 übernommen. Mit Abrechnung 01/2026 fällt auf, dass ein AN seit 06/2025 ein um 200 Euro zu hohes Bruttogehalt abgerechnet bekommen hat. AG hat sich mit dem AN vereinbart, dass er die Überzahlung mit monatlich 100 Euro zurückzahlt plus Restbetrag. 

 

Nachberechnung bzw. Korrektur wurde in 01/2026 für rückwirkend 06/2025 erfasst. Abrechnung berücksichtigt die Korrekturen sachgerecht und unterstellt eine Einmalrückzahlung in 01/2026. 

 

Welche Lohnarten und Nettoabzüge sind zu wählen. Wichtig: es darf keine Kürzung wegen "Kind krank" erfolgen, was bei der Nettoabzugsart "9861 Überzahlung" vorgenommen wird.

 

Danke!

 

Vg

Marcus Duscha

Constanze_GM
Erfahrener
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Nachricht 2 von 2
196 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

rein rechtlich würde ich jedoch sagen, dass der Anspruch nur auf das reduzierte Kinderkrankengeld besteht - aber das war nicht Deine Frage.

 

Wenn Du eine EEL-Meldung für ein krankes Kind erstellt hast und die Korrektur unterdrücken möchtest, kannst Du beim Mitarbeiter in die Krankheitszeiten, dort den entsprechenden "Pflege krankes Kind"-Zeitraum raussuchen und das Häkchen für "Stornierung und Neuerstellung der EEL-Meldung unterdrücken" setzen.

Viel Erfolg

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letzte Antwort am 28.01.2026 07:31:20 von Constanze_GM
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