Guten Morgen, ich würde kurz beim Finanzamt anrufen und die ElStAM-Daten des Mitarbeiters abklären. Steuerklasse VI rückwirkend ist klar, jedoch um zu erfahren, ob Kirchensteuerabzug vorzunehmen ist. Diese Daten würde ich rückwirkend ab dem entsprechenden Monat einpflegen und eine Probeabrechnung vornehmen. Da die Lohnsteuer dem Zuflussprinzip unterliegt, wird sie komplett in den Nachberechnungsmonat verbeitragt. Das bedeutet, im aktuellen Abrechnungsmonat wird die Nachberechnung der Lohnsteuer durchgeführt, was unter Umständen zu einer Überzahlung führen könnte. Da sie aber erst in 2026 "geflossen" ist, wird sie auch erst in 2026 auf der Lohnsteuerbescheinigung erscheinen. Probier es einfach mal aus als Probeabrechnung. Viel Erfolg
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