und wie ist es bei den Coronabonus/Inflationsausgleich Kindergartenzuschuss? Beim Coronabonus haben wir den Lohn z.B. im letzten Monat des ratenweisen Erhalts erhöht und dann eine weile nach dem Wegfall der Zahlung erst wieder angepasst. Also z.B. Januar bis Dezember je 100€ Coronabonus. Dann im Dezember den Lohn erhöht (da gab es ja noch eine Bonuszahlung). Dann wieder im nächsten Jahr z.B. im März den Lohn erhöht. Ich hoffe das macht keine Probleme? Ich Frage wegen § 8 Abs.4 Nr.4 EStG: (4) 1Im Sinne dieses Gesetzes werden Leistungen des Arbeitgebers oder auf seine Veranlassung eines Dritten (Sachbezüge oder Zuschüsse) für eine Beschäftigung nur dann zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht, wenn 1. die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet, 2. der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt, 3. die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt und 4. bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird. 2Unter den Voraussetzungen des Satzes 1 ist von einer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistung auch dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich oder auf Grund einer anderen arbeits- oder dienstrechtlichen Rechtsgrundlage (wie Einzelvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Gesetz) einen Anspruch auf diese hat.
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