Hallo,
muss man denn eine Betriebsveranstaltung unter 110 € in Lohn und Gehalt abrechnen und wenn ja wie. Eine Lohnart habe ich nicht gefunden.
Bisher haben wir immer nur berechnet, ob die Arbeitnehmer unter 110€ lagen und dann nicht in Lohn und Gehalt abgerechnet.
Nur wenn die Veranstaltung über 110€ Pro Arbeitnehmer lag haben wir den übersteigenden Betrag in Lohn und Gehalt mit 2401 ( Pauschale Steuer) abgerechnet. Den Betrag bis 110 € aber auch nicht.
Ist aus meiner Sicht OK. Oder was hat sich ab wann (sv-) rechtlich geändert?
Vielen Dank.
So machen wir das schon immer. Es wurde auch nie beanstandet.
Es hätt ja sein können das es ins Lohnkonto muss oder so. Dann müßte sowas ja immer in den Lohn.
Scheint aber keiner so zu machen.
Wir buchen das bei großen Mandanten, die keine Listen führen wollen, und zig Veranstaltungen diverser Standorte (und übergreifend) in der gleichen Stadt durchführen. Wir habe dafür eine eigene Lohnart im 248x-Bereich gebildet.
Sie machen es also zum Sachbezug der steuer und sv pflichtig ist daraus?
Wie ermitteln Sie denn ohne Teilnehmerliste die Kosten je Teilnehmer?
Sie müssen doch die Veranstaltungen und die Kosten je Teilnehmer ermitteln können. Bis 110€ bei 2 Veranstatungen ist es doch frei?
Können Sie das mal genauer beschreiben.
Danke
Nein, natürlich steuer- und sv-frei. Wenn Sie sich die Eigenschaften der 2480 anschauen, werden Sie sehen, dass die steuer- und sv-frei ist.
Selbstverständlich bekommen wir auch eine Teilnehmerliste. Sonst könnten wir den SB ja nicht in der Abrechnung des jeweiligen AN erfassen. Und. ohne die nötigen Unterlagen gibt es bei uns keine Abrechnung 🙂
Genau: bis 110 € nehmen wir die 248x und bei Überschreitung oder ab der dritten BetrV die 2401.
Muss das aber wirklich ins Lohnkonto.
nach 4 LstDV müssen steuerfreie Bezüge ins Lohnkonto.
Nach 19 ABS 1 a EStG sind die Beträge bis 110€ aber nicht steuerfrei sondern gehören nur nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
Wie machen das auch andere?
Moin,
nein, Betriebsveranstaltungen mit weniger als € 110,00 nehmen wir auch nicht in die Abrechnungen.
Hinzu kommt, dass ich ein Problem sehe, wenn ich eine dritte Veranstaltung habe und die ersten beiden bereits als steuerfrei abgerechnet habe. Schließlich ist nicht die zeitlich letzte die "steuerpflichtige" Veranstaltung, sondern dies liegt in der Disposition des Arbeitgebers (und der wählt merkwürdigerweise immer die kostengünstigste als die steuerpflichtige...).
Viele Grüße
Uwe Lutz
Gut. So mache ich es auch schon immer. Bisher ohne Beanstandung.
ich hatte letztes Jahr eine Betriebsveranstaltung die über 110€ war. Auch hier haben wir nur den übersteigenden Teil mit der Lohnart 2401 erfasst und die 110€ garnicht.
Die Prüfung der DRV hat das so durchgelassen ( hat nichts dazu gefragt)
So und jetzt noch eine Frage:
was macht man mit dem Chef und den möglichen Angehörigen?
zählen die bei der Summe der Teilnehmer mit und drücken. Die Kosten pro Teilnehmer?
sind die Kosten voll Betriebsausgabe oder auch nur 110€ Und dann pauschale Steuer?