in der Tat ist es meine erste (geplante) GmbH & co KG. der Gesellschaftsvertrag sieht folgendes vor: Kapitalkonto I: Hafteinlage Kapitalkonto II: Hier werden die Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen sowie Aufgelder verbucht Kapitalkonto III: Hier werden entnahmefähige Gewinne, Vergütungen, Zinsen sowie Einlagen und Entnahmen verbucht. Das Konto ist verzinslich. Kapitalkonto IV: Hier werden die den Gesellschafter betreffenden Verluste verbucht. Künftige Gewinne werden diesem Konto zugebucht, bis es ausgeglichen ist. Im Insolvenzfall, beim Aussscheiden eines Gesellschafters oder im Falle der Liquidation werden die Kapitalkonten III und IV verrechnet. Die Ennahmen richten sich nach nach 122 HGB. 1. Nach meiner Ansicht handelt es sich in dieser Gestaltung bei allen Kapitalkonten um Eigenkapitalkonten (bitte wiedersprechen wenn anderer Ansicht. 2. Wird am Jahresende das ganze Ergebnis auf das Kapitalkonto III (Handels und steuerrechtlich) gebucht? entnahmefähig ist ja nur der Handelsbilanzgewinn in Höhe des Gewinns des Vorjahres. Daher kam ich auf die Idee das nur der entnahmefähige Gewinn auch dem Kapitalkonto III zu verbuchen ist und der Rest in das Kapitalkonto II. 3. Ich hätte dann unterschiedliche Bestände auf dem zu verzinsenden Kapitalkonto III in der Handels und Steuerbilanz und auch unterschiedliche Zinsen dazu. Grüße und wirklich Danke für Anworten.
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