Ich betreue aktuell 2 GmbH's, bei denen eine atypisch stille Beteiligung an der gesamten GmbH besteht. Vermutlich ist es eine Frage, wie die Finanzämter das BMF-Schreiben auslegen. Wir haben immer nur noch für die atypisch stille Ges. eine E-Bilanz übermittelt und keine Rückfragen bzw. Anforderungen einer E-Bilanz für die GmbH erhalten. -> Folglich machen wir uns auch nicht den Mehraufwand, 2 x E-Bilanzen zu übermitteln, da das nur Zeit kostet und vom Mandanten nicht extra bezahlt wird. Sollte das FA zukünftig doch 2 E-Bilanzen anfordern, dann senden wir dann eben 2 x. -> Also Praxislösung bei einer Beteiligung an der gesamten GmbH: erst mal nur 1 E-Bilanz. Das muss m.E. aber jeder selbst entscheiden. mfg Thomas Günther
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