@Stephan_Hirsch Sehr geehrter Herr Hirsch, der BFH hat ja jetzt die hälftige Aufteilung der Sonderausgaben usw. neu/anders berechnet. https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/steuern/bfh-hoechstbetragsberechnung-und-guenstigerpruefung-bei-der-einzelveranlagung-von-ehegatten/ Gibt es in DATEV | ESt die Möglichkeit, dies zu berechnen? Wir hatten schon vereinzelt Fälle, bei den die hälftige Aufteilung die beste Variante bei der Günstigerprüfung zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung war. Wenn man ohne das Kreuz auf der neuen Anl. Sonstiges bzw. bis 2018 auf dem Mantelbogen Seite 4 das Berechnungsblatt "Vergleich zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebensp." ansieht, wird nicht die hälftige Verteilung berücksichtigt. Kreuzt man das Feld an, kommt aktuell m.E. die alte Rechtslage. Vielen Dank Thomas Günther
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