Belege aus dem DATEV Dokumentenmanagement mit einem Belegnamen von mehr als 50 Zeichen (inkl. Dateiendung) Wenn Sie einen Beleg übernehmen wollen, dessen Belegname inkl. Dateiendung mehr als 50 Zeichen enthält, wird dieser jetzt automatisch gekürzt und übernommen. Hintergrund ist die Vorgabe der Finanzverwaltung, dass Belegnamen inkl. Dateiendung nicht mehr als 50 Zeichen enthalten dürfen. Beachten Sie, dass beim Import von Belegen aus dem Dateisystem noch keine automatische Kürzung stattfindet. Benennen Sie bei Bedarf das Dokument um. Das klingt ja sehr gut, ich freue mich, dass die DATEV so schnell die Kundenwünsche umsetzt 🙂
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