Vielen Dank für die Information. Ich verstehe einige Aussagen konzeptionell leider nicht. Warum ist das Konzept der DATEV "Ja, wir haben alle Informationen (aller zu identifizierender Personen), wir rücken diese aber nicht in einer Auswertung raus"? Wozu stellt DATEV eine Auswertung bereit „Risikobewertung und Identifizierung“, wenn darin nur ein Bruchteil der zu identifizierenden und risikozubewertenden Personen enthalten sind? Es wird ja nur der "Mandant" (Mandatscontainer) angezeigt aber nicht die einzelnen natürlichen Personen. Zur Übersicht/Kontrolle ist dies nicht geeignet. Ich verstehe (habe gehofft) diese Auswertung „Risikobewertung und Identifizierung“ als Übersicht - und genau das ist sie eben nicht, da z.B. im Mandatscontainer (Mandant) enthaltene Personen - die zweifelsohne ebenfalls Mandanten des Steuerberaters sind / oder zumindest sein können (und der Prüfung nach GWG unterfallen) nicht angezeigt werden? Zudem kann der "Mandant" (Mandatscontainer) im Sinne der DATEV mit irgendeinem Phantasienamen belegt werden (weil eben unabhängig von den natürlichen Personen), was in der Auswertung „Risikobewertung und Identifizierung“ wenig hilfreich sein dürfte. Ja, die Erfassung der entsprechenden GwG-Daten erfolgt pro Adressat (hierzu gibt es gar keine Kritik). Es gibt aber keine Auswertung/Übersicht hierzu. Und nun zur rechtlichen Situation und dem Zusammenhang zu DATEV-Auswertung: Es ist nach dem GWG KEIN "Mandant" im Sinne des Mandatscontainers der DATEV zu prüfen und zu identifizieren. Das ist Fakt. Es sind nach dem GWG Personen zu prüfen und zu identifizieren. Da habe ich kein Verständnis, dass DATEV (zumindest in der Auswertung „Risikobewertung und Identifizierung“) eine eigene Darstellung wählt, die mit der rechtlichen Vorgabe keine Gemeinsamkeit hat. Ihre Aussage: "Der Grund dafür ist, dass der Mandant die steuerpflichtige Person ist mit der der Steuerberater in einem Mandatsverhältnis steht. Indem jedes Mandat im Kontext des Geldwäschegesetztes separat betrachtet wird, wird man den notwendigen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen gerecht". ist meines Erachtens sehr ungenau. Warum ist das der Grund, dass DATEV keine Auswertung für vorhandene Daten anbieten? Verstehe ich nicht. Mandant sind in den meisten Fällen von Einkommensteuererklärungen (Ehegattenveranlagung) alle natürlichen Personen, die im "Mandanten" (Mandatscontainer) als Steuerpflichtiger/Ehemann oder Ehefrau geführt werden. Die Zeiten, als nur der steuerpflichtige Ehemann zu bestimmen hatte sind lange vorbei. Ja, die einzelnen Personen (wenn Sie damit "Mandat" meinen) sind und werden in den Stammdaten in "Mandant" (Mandatscontainer) nach den Vorgaben des GWG behandelt und entsprechende Daten erfasst - es gibt aber keine Auswertung/Übersicht hierzu (oder doch - dann die Frage wo?). Sie sagten weiterhin: "Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten bei den Anwendern liegt. Obwohl wir die Werkzeuge/Felder zur Erfassung bereitstellen, können wir keine Garantie für die rechtliche Vollständigkeit der erfassten Informationen gewährleisten." Erstens verstehe ich den Hinweis in diesem Kontext nicht - von Steuerberatern ist dies natürlich zu erwarten - und ist eher eine Binsenweisheit. Von irgendeiner Verantwortung nach außen von DATEV diesbezüglich habe ich auch gar nicht gesprochen. Zweitens. Wenn das schon angesprochen wird und um evtl. Rechtsproblematiken ein Wissen seitens DATEV besteht - warum unterstützt die DATEV den Steuerberater nicht wenigstens und bieten eine Auswertung an, bei der diese Daten auch vollständig angezeigt werden? Keine Auswertung (oder nur ein Bruchteil) ist jedenfalls nicht maximal hilfreich. Fazit Solange es keine Auswertung zum GWG über die einzelnen Mandanten/Personen/Adressaten gibt, bleibt dem User nur (und das ist fast unmöglich), die Stammdaten jeder einzelnen Person in "Stammdaten" zu überprüfen - usability geht anders. Frage an DATEV: Ist diese Aussage korrekt: Sollte die Steuerberaterkammer die Einhaltung der Regelungen des GWG bei einem Steuerberater - der DATEV hat - prüfen, kann dieser über DATEV keine Auswertung erstellen, in der alle natürlichen Personen enthalten sind, die der Prüfung unterlegen haben, mit allen entsprechenden Prüfungsdaten nach GWG?
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