Zunächst sollten Sie wissen, dass "Ist-Versteuerung" = Umsatzsteuer mit dem Verbuchen nichts zu tun hat..... "Verbuchen" ist eine Frage der Gewinnermittlung (Ertragsteuer, Einkommensteuer). In DUO wird zudem auch nicht "gebucht", in DUO werden nur Buchungsinformationen vorbereitet, die in einem Folgeprogramm (meist beim Steuerberater) verbucht werden (Kanzlei-Rechnungswesen). Sie sollten auch wissen, dass der Vorsteuerabzug (meist) auch nichts mit der Zahlung zu tun hat (aber das könnte sich in Zukunft ändern), daher: Ist im Prinzip DUO nicht dafür geeignet um Rechnungen nach erfolger Zahlung bereitzustellen (Ausnahme, der Berater verbucht nur die Bank und dort wurden die Belege vollständig vom Mandanten verknüpft). DUO orientiert sich nach dem Prizip des Rechnungseingangs und - ausgangs (Zuordnung nach Rechnungsdatum), was im Wesentlichen für buchführungspflichtige (Bilanzierer) uneingeschränkt zutrifft. DUO kann aber auch für 4/3-Rechner (aufzeichungspflichtigte) genutzt werden (das sind Sie ggf.?), dann muss der Steuerberater aber wissen, was programmseitig (bei seinem Programm, nicht DUO) einzustellen und zu machen ist (und da scheinen große Wissensdefizite vorzuliegen). Wenn Ihr Berater keine Ahnung von DUO hat, sollte er sich schleunigst fortbilden oder Ihnen diese Lösung nicht anbieten. Es wäre für ihn ein einfaches, bei einem erfahrenden Berufskollegen oder Dienstleistern nachzufragen. Das wird sonst eventuell im Chaos enden, denn eine digitale Buchführung/digitale Aufzeichnungen müssen strategisch sehr klar vereinbart und durchgeführt werden.
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