Guten Abend,
vielen Dank für die Fragen zu unserer Werbung. Da ich mich um Kommunikation und Marketing bei DATEV kümmere, antworte ich natürlich gerne und versuche zu erklären, was wir da tun und warum:
Die Werbemaßnahmen zum Thema „DATEV Payroll“, die wir so oder ähnlich schon seit rund zwei Jahren einsetzen und die eine Fortsetzung von früheren Kampagnen auch zu Lohn-Lösungen sind, richten sich an Unternehmen mit mehr als 200 abzurechnenden Mitarbeitern, die ihre Abrechnung aktuell mit einer Softwarelösung eines Mitbewerbers selbst erstellen. Ziel der Kampagne ist es, die Marktposition der DATEV-Mitglieder mit DATEV-Lösungen auszubauen.
Der Begriff „DATEV Payroll“ steht hierbei synonym als marktüblicher Terminus für die Bezeichnungen Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Abteilung in einem Unternehmen, die sich um die Entgeltabrechnung kümmert (Payroll). In der werblichen Ansprache versuchen wir die Komplexität stets gering zu halten und gleichzeitig die nötige Relevanz zu erzeugen. Über den Begriff „Payroll“ schaffen wir für Unternehmen einen ersten, für sie üblichen Einstieg in die DATEV-Welt. Die Entscheidung für solche Begriffe findet datenbasiert statt, damit wir wirklich die adressierte Zielgruppe erreichen. Es ist keinesfalls Ziel dieser Werbung, den steuerlichen Berater zu übergehen. Auf der Webseite der Werbemaßnahme (https://www.aktion-datev.de/) weisen wir selbstverständlich darauf hin, dass „die DATEV eG ein Zusammenschluss der steuer- und rechtsberatenden sowie wirtschaftsprüfenden Berufe“ ist und dass die Nutzung von DATEV-Software immer im Rahmen einer Partnerschaft und in Zusammenarbeit mit einer Steuerberatungskanzlei erfolgt. Allerdings ist es nicht möglich, diese relativ komplexen Zusammenhänge immer auf der ersten Ebene der Werbung, also zum Beispiel auf einer Instagram-Anzeige abzubilden. Hier steht nur sehr wenig Platz zur Verfügung und das Interesse der Zielgruppe muss mitunter durch Zuspitzung geweckt werden, damit sie einem weiterführenden Link folgt. Sobald sich jemand für die angebotenen Informationen interessiert und die Zielseite aufruft, erhält er die entsprechenden Informationen.
Sofern ein Unternehmen sein Kaufinteresse äußert, sieht unser Vertriebsprozess vor, dass ausnahmslos das DATEV-Mitglied mit seinem Einverständnis in den Prozess mit einbezogen wird. Ein direkter Kauf eines DATEV-Produkts über die Seite ist ausgeschlossen.
Durch diesen Einbezug profitieren wiederum auch die Mitglieder. Zunächst erschließt die Integration der Unternehmen in das DATEV-Softwareumfeld ganz generell neue Chancen im Marktsegment Lohnabrechnung. Derzeit nutzen immerhin 75 Prozent der Unternehmen mit mehr als 200 Arbeitnehmern bei der Lohnabrechnung noch Lösungen von Mitbewerbern, was ein großes Potenzial für DATEV-Kanzleien und DATEV bedeutet. Zudem stärkt die Integration durch den Einsatz von DATEV-Software und damit die Arbeit von Kanzlei und Mandant in derselben Systemumgebung ganz konkret die Mandatsbindung und schafft neue Beratungsanlässe.
Ich hoffe, die Informationen helfen weiter.
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