Wo habe ich geschrieben, dass es das hier alles nicht gibt?
Menschen, die sich mit sowas auskenne, sagen mir: Ein Beitragsschreiber macht sich eines Datenschutzverstoßes schuldig, wenn er unberechtigt personenbezogene Daten in der Community postet. Völlig egal, in welcher Form. Je nachdem, was das für Daten sind, kann daraus ein Risiko für den Betroffenen (also den, dessen Daten gepostet wurden) entstehen. Dann muss der Beitragsschreiber a) möglichst schnell den Zustand korrigieren, b) bei einem Risiko innerhalb von 72 Stunden seine Aufsicht informieren und c) bei einem hohen Risiko den Betroffenen informieren. Der Beitragsleser macht sich erst mal nicht schuldig, denn er kann ja kaum beurteilen, ob es eine unberechtigte Veröffentlichung ist. Das gilt wohl auch für den Fall, dass dabei Dateien lokal gespeichert werden, im Download-Ordner, im Cache, wo auch immer. Denn auch das weiß der Beitragsleser in den meisten Fällen gar nicht.
Aber: Ich bin weder Jurist noch Datenschutz-Experte. Wenn Sie es genau wissen wollen, sollten sie jemanden fragen, der eines von beidem oder beides ist.
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