Hallo, die ersten Bewilligungsbescheide liegen ja schon vor. Frage: Wann beginnt der Bewilligungszeitraum von 3 Monaten? Ab Bescheiddatum, ab Folgetag oder ab Werktag? Hier war das Bescheiddatum Samstag, 28.3. Auf jeden Fall wird das eine Herausforderung für die Buchführungen, da für diesen Zeitraum eine Mittelverwendung erfolgen muss, die in der Steuererklärung für VAZ 2020 mit einem gesonderten Formular nachgewiesen werden muss. Hier dürfen nur Kosten gegengerechnet werden, die ab dem 1.3.2020 entstanden sind. D.h. bei jeder Zahlung muss die wirtschaftliche Entstehungszeitpunkt der beglichenen Rechnung hinterfragt werden, abhängig von der Gewinnermittlungsart!? Auszug Bescheid: "Sollten Sie am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums feststellen, dass diese Finanzhilfe höher ist als Ihr Umsatzausfall abzüglich eventuell eingesparter Kosten (z.B. Mietminderung) und Sie die Mittel nicht (vollständig) zur Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Existenz bzw. Ausgleich Ihres Liquiditätsengpasses benötigen, sind die zu viel gezahlten Mittel [...] zurückzuzahlen." Hier sollte vielleicht von der DATEV (kurzfristig) Buchführungshinweise entwickelt werden, da die Buchführungen für März bald eingehen werden. Frank Witte
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