@MarcelSchmitz schrieb: Anscheinend merkt man jetzt, das das Verfahren wohl "Fehler" hat: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/wirtschaft/hessen-rueckmeldeverfahren-zu-corona-hifen-soll-ausgesetzt-werden-accg-110710072.html Hier die vollständige Information der Steuerberaterkammer Hessen vom 29.09.2025: SONDERMELDUNG +++ Moratorium für das Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen 29.09.2025 Am 16.09.2025 war StB Hartmut Ruppricht, Präsident der StBK Hessen, zusammen mit Vertretern anderer Kammern und Verbände eingeladen zu einem Austausch mit dem Hessischen Wirtschaftsminister, Kaweh Mansoori, dem Regierungspräsident in Kassel und weiteren Vertretern aus dem Wirtschaftsministerium. Ziel war es, nochmals die dringensten Anliegen aus dem laufenden Rückmeldeverfahren zu erörtern und mögliche Spielräume für Anpassungen zu finden. Wir haben hierzu am 16.09.2025 berichtet. Wie der Präsident der StBK Hessen soeben erfahren hat, hat das Hessische Wirtschaftsministerium ein sofortiges Moratorium für das Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen erlassen. Die Bearbeitung der Rückmeldungen wird aktuell ruhend gestellt, bis das Ergebnis der zugesagten erneuten Prüfung der diskutierten Punkte durch das Wirtschaftsministerium feststeht. Einer erneuten Prüfung unterzogen werden sollen die Punkte der fehlenden Berücksichtigung des negativen Kontobestandes, die von Herrn Ruppricht vorgebrachte Problematik einer „doppelten“ Berücksichtigung bei einer Rückzahlungsverpflichtung der Soforthilfe für Juni 2020, wenn Betroffene für den Fördermonat Juni 2020 sowohl Leistungen nach der Soforthilfe als auch nach der Überbrückungshilfe erhalten haben, das Einbringen von Eigenmitteln und die Tatsache, dass der Betrachtungszeitraum sich nicht mit den Schließzeiten deckt. Werden Rückmeldungen aktuell nicht vorgenommen, drohen durch das Moratorium also keine Fristversäumnisse. Weitere Informationen folgen an dieser Stelle.
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