Guten Morgen Community,
ich hoffe, das ist der richtige Bereich für meine Frage.
Es geht um einen Spekulationsgewinn bei Grundstücksverkauf innerhalb der 10 Jahresfrist.
Abziehbar von dem Gewinn sind u.a Makler, Notarkosten etc.
Allerdings konnte ich keine Antwort auf meine Frage finden, ob die kompletten Schuldzinsen für das aufgenommene Darlehen zur Grundstücksfinanzierung vom Spekulationsgewinn abgezogen werden dürfen?
In einem Artikel stand, dass diese nur bei einem vermieteten Objekt abgezogen werden dürfen.
In einem weiteren Artikel stand, dass die Schuldzinsen ab dem Veräußerungsentschluss abgezogen werden
dürfen (dieser Artikel stammt allerdings aus 2004)
Vielen Dank im Voraus.
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