abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Schuldzinsen bei Spekulationsgewinn abziehbar?

2
letzte Antwort am 30.09.2025 08:28:36 von Diederich
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Daslo
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
105 Mal angesehen

Guten Morgen Community,

 

ich hoffe, das ist der richtige Bereich für meine Frage.

 

Es geht um einen Spekulationsgewinn bei Grundstücksverkauf innerhalb der 10 Jahresfrist.

Abziehbar von dem Gewinn sind u.a Makler, Notarkosten etc.

 

Allerdings konnte ich keine Antwort auf meine Frage finden, ob die kompletten Schuldzinsen für das aufgenommene Darlehen zur Grundstücksfinanzierung vom Spekulationsgewinn abgezogen werden dürfen?

 

In einem Artikel stand, dass diese nur bei einem vermieteten Objekt abgezogen werden dürfen.

In einem weiteren Artikel stand, dass die Schuldzinsen ab dem Veräußerungsentschluss abgezogen werden

dürfen (dieser Artikel stammt allerdings aus 2004)

 

Vielen Dank im Voraus.

 

 

Interceptor
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
83 Mal angesehen

@Daslo  schrieb:

...

In einem weiteren Artikel stand, dass die Schuldzinsen ab dem Veräußerungsentschluss abgezogen werden

dürfen (dieser Artikel stammt allerdings aus 2004)


Daran hat sich nichts geändert.

 

mfg

Diederich
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
58 Mal angesehen
2
letzte Antwort am 30.09.2025 08:28:36 von Diederich
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage