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Rückmeldeverfahren Corona Soforthilfen Hessen

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letzte Antwort vor 6 Stunden 14:48:38 von Diederich
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Moonshine
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Das heißt, alle ,die bisher freiwillig etwas abgegeben haben und Ratenzahlung vereinbart haben oder freiwillig zurückgezahlt haben, wurden veräppelt. Ist das bescheuert alles... Ich würde da einfach ein generelles Ruhen der Verfahren von der Bundesregierung her ausrufen, dass niemand etwas zurück zahlen muss, weil so langsam wird es lächerlich...

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alexandereckel
Einsteiger
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Nachricht 122 von 127
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Da wird sicher noch was nachkommen.

 

Zumindest Korrekturmöglichkeiten von bereits eingereichten Rückmeldungen.

 

Und das würde auch zu Erstattungen von zuviel zurückgezahlten Soforthilfen führen.

 

Alles andere wäre nicht nur eine kaum zu toppende Ungerechtigkeit, sondern würde auch eine Lawine von Klagen auslösen. Bestandskraft hin oder her, das sind doch dann alles Bescheide die zu Unrecht ergangen sind.

 

pixmax
Neuling
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Nachricht 124 von 127
106 Mal angesehen

Das Rückmeldeverfahren ist besonders für Freiberufler eine Katastrophe. Und das aus sehr vielen Gründen. Generell frage ich mich, woher plötzlich der "Betrachtungszeitraum" 11. März–10. Juni 2020 kommt. Ich habe jedenfalls am 1. April 2020 keinen Antrag mit einem bestimmten Betrachtungszeitraum gestellt. Es war lediglich die Rede von einer Hilfe für drei Monate und dass der Liquiditätsengpass erst nach dem 11. März 2020 eingetreten sein darf. Es wurde nicht erwähnt, dass der Liquiditätsengpass am 11. März eingetreten sein muss. Man konnte ja bis Ende Mai einen Antrag auf Soforthilfe stellen. Das bedeutete, dass ich auch einen Antrag auf Sorforthilfe erst dann stellen konnte, wenn der Liquiditätsengpass erst später eintrat. Deshalb finde ich diesen festen Betrachtungszeitraum falsch.

 

Das nächste Problem sind die Zahlen die vom Regierungspräsidium verlangt werden. Bei den Betriebseinnahmen und den Betriebsausgaben sehe ich kein Problem. Man soll aber auch das Betriebsguthaben angeben. Das Regierungspräsidium ist der Meinung, das wäre der Kontostand am Monatsende. Was hier nicht berücksichtigt wurde ist, dass viele Freiberufler gemischte Konten haben. Hier ist der Kontostand am Monatsende keinesfalls das Betriebsguthaben. Am Monatsanfang werden Ausgaben wie Miete, Strom, Gas, Versicherungen etc. fällig. Diese Ausgaben werden vom Guthaben auf dem Konto bestritten. Und es sind keinesfalls nur private Ausgaben sondern zum Teil auch Betriebsausgaben für ein Büro, das für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird. Noch komplizierter wird es, wenn der Freiberufler mit einer Freiberuflerin verheiratet ist und auch diese ihr Büro im Haus hat. Denn die Miete zahlt immer nur einer der beiden. Steuerrechtlich wird das aber sauber getrennt. Zusätzlich dazu gab es auch noch ALG2, dass nur einer, aber für beide bekommt. Das ist dann auch noch auf einem der beiden gemischten Konten und wurde bei Bedarf an den anderen verteilt. Das sind dann private Einnahmen. Wenn dann aber Miete, Strom, Gas, Versicherungen etc. von einem bezahlt werden, sind darin auch die Betriebsausgaben des anderen enthalten. Diese sind dann auf dem anderen Konto nicht zu sehen.

 

Grundsätzlich ließe sich das alles in einer gemeinsamen Übersicht auch gut darstellen. Aber nicht in der Form wie es das Regierungspräsidium verlangt. Mit dem Kontostand und für das Regierungspräsidium voneinander getrennte Vorgänge. Das hat rein gar nichts mit unserer Realität zu tun.

Ich habe das schon unmittelbar am 13. August und auch noch mehrmals danach, dem Regierungspräsidium Kassel mitgeteilt. Die sind aber scheinbar so überlastet, dass sie nicht in der Lage sind dazu Stellung zu nehmen. Ich befürchte, dass das auch nach den Änderungen im Rückmeldeverfahren so sein wird.

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Moonshine
Erfahrener
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Nachricht 125 von 127
79 Mal angesehen

4.1

Angabe aller zum Antragszeitpunkt vorhandenen betrieblichen Eigenmittel.

Nähere Definition unter 4.7 der FAQ vom RP.

Kontostand zum Monatsende ist falsch!

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pixmax
Neuling
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Nachricht 126 von 127
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Man kann das jetzt leider nicht nachschauen, da das Verfahren gerade unbenutzbar gemacht wurde und auch die FAQs sind nicht mehr abrufbar. Aber ich meine mich zu erinnern, dass es vier Spalten (März, April, Mai, Juni) mit jeweils drei Eingabefeldern gab. Und zwar Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben und das betriebliche Guthaben (Kontostand am ende des Monats). Aber ich kann mich natürlich täuschen. 

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Diederich
Aufsteiger
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Nachricht 127 von 127
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@pixmax  schrieb:

Man kann das jetzt leider nicht nachschauen, da das Verfahren gerade unbenutzbar gemacht wurde und auch die FAQs sind nicht mehr abrufbar. 

Bei mir sind die FAQ noch abrufbar.

 


@pixmax  schrieb:

Aber ich meine mich zu erinnern, dass es vier Spalten (März, April, Mai, Juni) mit jeweils drei Eingabefeldern gab. Und zwar Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben und das betriebliche Guthaben (Kontostand am ende des Monats). Aber ich kann mich natürlich täuschen. 


Nach der Rückmeldung des Regierungspräsidiums Kassel vom 11.07.2025 gab es vier Spalten (März, April, Mai, Juni) mit jeweils zwei Eingabefeldern (Einnahmen, Ausgaben) und ein Eingabefeld für die Eigenmittel zum Zeitpunkt der Antragstellung.
 

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letzte Antwort vor 6 Stunden 14:48:38 von Diederich
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