Das Rückmeldeverfahren ist besonders für Freiberufler eine Katastrophe. Und das aus sehr vielen Gründen. Generell frage ich mich, woher plötzlich der "Betrachtungszeitraum" 11. März–10. Juni 2020 kommt. Ich habe jedenfalls am 1. April 2020 keinen Antrag mit einem bestimmten Betrachtungszeitraum gestellt. Es war lediglich die Rede von einer Hilfe für drei Monate und dass der Liquiditätsengpass erst nach dem 11. März 2020 eingetreten sein darf. Es wurde nicht erwähnt, dass der Liquiditätsengpass am 11. März eingetreten sein muss. Man konnte ja bis Ende Mai einen Antrag auf Soforthilfe stellen. Das bedeutete, dass ich auch einen Antrag auf Sorforthilfe erst dann stellen konnte, wenn der Liquiditätsengpass erst später eintrat. Deshalb finde ich diesen festen Betrachtungszeitraum falsch. Das nächste Problem sind die Zahlen die vom Regierungspräsidium verlangt werden. Bei den Betriebseinnahmen und den Betriebsausgaben sehe ich kein Problem. Man soll aber auch das Betriebsguthaben angeben. Das Regierungspräsidium ist der Meinung, das wäre der Kontostand am Monatsende. Was hier nicht berücksichtigt wurde ist, dass viele Freiberufler gemischte Konten haben. Hier ist der Kontostand am Monatsende keinesfalls das Betriebsguthaben. Am Monatsanfang werden Ausgaben wie Miete, Strom, Gas, Versicherungen etc. fällig. Diese Ausgaben werden vom Guthaben auf dem Konto bestritten. Und es sind keinesfalls nur private Ausgaben sondern zum Teil auch Betriebsausgaben für ein Büro, das für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird. Noch komplizierter wird es, wenn der Freiberufler mit einer Freiberuflerin verheiratet ist und auch diese ihr Büro im Haus hat. Denn die Miete zahlt immer nur einer der beiden. Steuerrechtlich wird das aber sauber getrennt. Zusätzlich dazu gab es auch noch ALG2, dass nur einer, aber für beide bekommt. Das ist dann auch noch auf einem der beiden gemischten Konten und wurde bei Bedarf an den anderen verteilt. Das sind dann private Einnahmen. Wenn dann aber Miete, Strom, Gas, Versicherungen etc. von einem bezahlt werden, sind darin auch die Betriebsausgaben des anderen enthalten. Diese sind dann auf dem anderen Konto nicht zu sehen. Grundsätzlich ließe sich das alles in einer gemeinsamen Übersicht auch gut darstellen. Aber nicht in der Form wie es das Regierungspräsidium verlangt. Mit dem Kontostand und für das Regierungspräsidium voneinander getrennte Vorgänge. Das hat rein gar nichts mit unserer Realität zu tun. Ich habe das schon unmittelbar am 13. August und auch noch mehrmals danach, dem Regierungspräsidium Kassel mitgeteilt. Die sind aber scheinbar so überlastet, dass sie nicht in der Lage sind dazu Stellung zu nehmen. Ich befürchte, dass das auch nach den Änderungen im Rückmeldeverfahren so sein wird.
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