Eine Anmerkung vorab: Ich bin kein Jurist und das Folgende ist keine Rechtsberatung. Bei den Rückmeldungen, bei denen ich bisher mitgewirkt habe, konnte man noch keine weitergehenden Anmerkungen im Rückmeldeportal selbst machen. Man konnte dort auch keine Dokumente hochladen, sondern im Wesentlichen nur die geforderten Zahlen eintragen. Im Zusammenhang mit den anderen Corona-Hilfen wurde jedoch in der Fachliteratur darauf hingewiesen, dass man im Verwaltungsverfahren Begleitschreiben verfasst kann, die die Verwaltung bei ihren Entscheidungen berücksichtigen muss. Infos hierzu finden sich u.a. hier: https://www.stb-web.de/news/article.php/id/25788 Die Angaben im Rückmeldeportal wären insofern nur als das zu verstehen, was man mindestens übermitteln muss. Durch Begleitschreiben kann man offene Fragen und weitere Aspekte thematisieren. Es stellt sich nun die Frage, wie man das Regierungspräsidium selbst am besten kontaktiert. Ich habe bisher immer das Kontaktformular des Regierungspräsidiums genutzt: https://rp-kassel.hessen.de/rmv/kontakt Hier kann man Dokumente hochladen und bekommt ein Pdf generiert, das als „Eingangsbestätigung“ bezeichnet ist und alle Angaben zusammenfasst. Ich habe das im Zweifelsfall immer in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Absenden der Zahlen im Rückmeldeportal gemacht, um sicherzustellen, dass das Regierungspräsidium sowohl die Zahlen als auch die Anmerkungen für seine Entscheidungen zur Verfügung hat.
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