Hallo Marion22, auch bei unseren Versicherungen wäre es erforderlich gewesen, für die 15 % einen neuen Vertrag abzuschließen. Da man die Verträge ja auch mit einer Entgeltumwandlungsvereinbarung auf eine In-Hundert-Regelung umändern konnte haben wir unsere Arbeitnehmer entscheiden lassen, was Sie möchten. Tatsächlich haben sich bei uns 100 % für die In-Hundert-Regelung entschieden. Das heißt, der Betrag an die Versicherung bleibt gleich, der Arbeitnehmer bekommt 15 % dazu. (z.B. bei einem 100-Euro Vertrag wandelt der AN nur noch 86,96 € um und bekommt dann 13,04 € dazu). Ich habe die Verträge dann alle ab 1.1.22 rückwirkend umgestellt. Das ist jetzt natürlich ein riesen Aufwand und steuerlich ja nur noch bis 21.1.22 rückwirkend zu machen, ansonsten läuft die Versteuerung im Januar 2023. Außerdem mussten jeden Monat die BAV-Zahlungen händisch geändert werden, weil Lodas immer alle Beträge überweisen wollte, obwohl das ja schon geschehen war. Viele Grüße Sailor
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