Hallo findus, ich sehe es genau wie gnoll, nur würde ich die Lohnart 231 nehmen, weil es m.E. nach ein Einmalbezug ist. Durch das Hochrechnen von netto auf brutto wird der Betrag doch ganz normal versteuert und verbeitragt. Die Arbeitnehmeranteile und Steuer sind ja durch die Hochrechnung für den Arbeitnehmer ein durchlaufender Posten, sodass dieser keine Nachteile hat. Es muss dann allerdings der Nettobetrag, der über die Lohnart 231 gebucht wurde auch mit einer Nettolohnart, z.B. als Vorschuss o.ä. wieder abgezogen werden. Damit bleibt der normale Auszahlungsbetrag unberührt und alle Abgaben sind geflossen. Viele Grüße Sailor
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