Hallo zusammen, der Funktion Leistungsdatum in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen liegt die Annahme zugrunde, dass das Leistungsdatum immer gleich oder kleiner dem Rechnungsdatum ist. Die Gründe hierfür sind in der Diskussion im Wesentlichen schon genannt worden. Die Funktion unterstützt bei der korrekten Abgrenzung der Vor-/ Umsatzsteuer. Wie Sie schon geschrieben haben, ist der Vorsteuer-Abzug möglich, wenn entweder die Rechnung vorliegt und die Leistung erbracht ist oder die Rechnung vorliegt und die Zahlung erfolgt ist. In den dargestellten Fällen gibt es eine Rechnung und den „voraussichtlichen“ Leistungszeitpunkt, der aber nicht sicher ist. Der Zahlungszeitpunkt ist zum Zeitpunkt der Rechnungserfassung überhaupt nicht bekannt. Deshalb ist unklar, in welcher Periode der Vorsteuer-Abzug erfolgen soll. Theoretisch könnten diese fehlenden Angaben verfügbar gemacht werden (z.B. Prüfung bei Zahlung, wann der Vorsteuer-Abzug erfolgte und ggf. Korrektur oder zusätzliche Eingabemöglichkeit des Datums der Zahlung) – nur würde das die Lösung einerseits erheblich verkomplizieren und wäre andererseits auch mit hohem Programmier-Aufwand verbunden. In der aktuellen Produktplanung ist das Thema nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen K. Schönweiß Service Rechnungswesen (FIBU) DATEV eG
... Mehr anzeigen