Hallo zusammen, wir haben dieses Jahr eine DRV-Prüferin, die die Gutscheine, die unsere Mandanten als Sachbezug beitragsfrei ausgegeben haben, sehr kritisch unter die Lupe nimmt (das sei eine Anweisung der DRV). Sie schreibt z.B. Bitte achten Sie ab sofort auf Verträge mit Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG) Dieses Gesetz sollte in den Verträge explizit benannt werden. Bitte schließen Sie ab sofort neue Verträge für Gutscheine unter Berücksichtigung des Zahlungsdiensteaufscihtsgesetzt ab, wenn Sie weiterhin beitragsfreie Gutscheine bis 50 EUR ausgeben möchten. Das bedeutet, das die Ware nicht gegen Bargeld getauscht werden darf - auch nicht bei einem Defekt oder Fehlkauf. Es ist schon nicht gültig, dass man Getränke mit Pfand kaufen kann und den Pfand in Bargeld zurück bekommt. Pfandflaschen können an jeder Annahmestelle angenommen werden. Somit handelt es sich um steuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Das gilt sowohl für die Esso Gutscheine als auch für die Jet Gutscheine. Wenn es sich um reine Tankgutscheine mit Waschanlage handeln würde, hätte ich es akzeptiert. Aber nicht bei Shop-Artikeln, das beinhaltet auch die Rückgabe von Pfandflaschen. Welche Arbeitgeber schließt denn bitte Verträge mit Gutscheinanbietern ab (sofern man nicht gerade eine Option wie "GIVVE-Karte" nutzt?). Und die Argumentation mit den Pfandflaschen finde ich zwar per se nachvollziehbar, aber trotzdem abstrus - wir reden hier von Centbeträgen. Wie sind aktuell eure Erfahrungen aus den diesjährigen Prüfungen zu dem Thema? Habt ihr ggf. schon eines der o.g. Themen wegargumentieren können oder vielleicht verlässliche Quellen, die ich zur Gegenargumentation heranziehen kann?
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