Sehr geehrter Herr Rudolph, danke für Ihre Antwort. Ich habe aus dem von Ihnen verlinkten Dokument die Punkte 2.1 und 2.2.2. abgearbeitet, kann unter Eigenschaften auch die "Bilanz ohne Bilanzgewinn 0" wählen, aber ausgewiesen wird unter "Jahresabschluss ausgeben" der "Bilanzgewinn 0" dennoch. Warum, was mache ich hier falsch? Und bitte wo genau ist der Button "Verwenden für" (Ihr verlinktes Dokument Punkt 2.1.8), mit dem dies kanzleiweit gesteuert werden kann? Zu Ihrer Frage, warum ich der Meinung bin, dass ein "Bilanzgewinn hier nichts verloren" hat: Nach meinem Verständnis ergibt ein Bilanzgewinn nur dann Sinn, wenn unter dem Begriff "Ergebnisverwendung" verstanden wird, ob das Ergebnis ausgeschüttet oder thesauriert werden soll, also bei Kapitalgesellschaften oder ggf. auch bei kapitalmarktorientierten Personengesellschaften. Unsere GbR's aber schütten weder aus noch thesaurieren sie, sondern die Gesellschafter tätigen wie der Einzelunternehmer auch Entnahmen und Einlagen. Das, was Sie "Ergebnisverwendung" nennen, ist keine Ergebnisverwendung im Sinne der §§ 264 ff. HGB (welche bereits von der HGB-Gliederung her nur für Kapitalgesellschaften gelten!), sondern schlicht die Verteilung des Jahresüberschusses auf die Kapitalkonten der Gesellschafter. Wäre Ihr Verständnis zutreffend, müsste konsequenterweise auch die Bilanz eines Einzelunternehmers mit einem "Bilanzgewinn 0" enden, da auch dessen Jahresüberschuss seinem Kapitalkonto zugewiesen wird. Dass bei einer Personengesellschaft in der GuV nach dem Jahresüberschuss die Verteilung auf die Kapitalkonten erfolgt und dann als letzter Wert ein "Bilanzgewinn 0" ausgewiesen wird, damit kann ich leben, auch wenn ich das Wort "Bilanzgewinn" an dieser Stelle bei Nicht-Kapitalgesellschaften für verfehlt halte. Aber dass es jetzt offenbar nicht einmal mehr möglich ist, in der Bilanz einer GbR einen Jahresüberschuss zumindest optional ausweisen zu können (und dadurch z.B. aus der Bilanz die Entwicklung des Eigenkapitals ersehen zu können), halte ich für verfehlt und schlicht falsch! Auch das "Unterdrücken eines Bilanzgewinn 0" wäre hierfür keine Lösung. Mit freundlichen Grüßen, F. Berger
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