Ich würde gerne die neue Funktion und Unterkonten 180x, 181x nutzen um die Entnahmen detailierter darzustellen. Dies entspricht auf den Punkt gebracht meinem Wunsch. Leider driftet die Diskussion gerade in eine wenig zielführende "Detail-Auseinandersetzung" (Glaubenskrieg?) ab. Ob jetzt die Maus beim neuen Buchungsverhalten zwingend benutzt werden muss oder nicht - allein die Tatsache, dass ein "pop-up" an dieser Stelle des Buchens erscheint, stört den workflow meines Erachtens schon und hätte, siehe oben, auch anders gelöst werden können. Im Bereich der §13b-Sachverhalte dagegen ist dies passend umgesetzt, da es hier zu viele Möglichkeiten gibt, um diese Sachverhalte sinnvoll mit Schlüsseln zu lösen. Dies aber nur am Rande, da es am Kern des Problems vorbei läuft. Es ist (Ausnahmen bestätigen die Regel) im gesamten Kontenrahmen so, dass "Kontenbereiche" zur Verfügung gestellt werden. Kfz-Kosten bei einem kleinen Handwerksbetrieb z.B. buchen wir, und viele andere wohl auch, so, dass die Fuhrpark-Kosten ohne Privatanteil auf die entsprechenden Kfz-Konten mit Endnummer "0", der/die betriebliche(n) PKW mit Privatanteil aber auf die entsprechenden Konten mit Endnummer "1", "2" usw. gebucht wird/werden. (Vielleicht sollte ich dies gar nicht schreiben, sonst wird auch hier flugs das System geändert, um auch ohne Kontenstellenerweiterung mehr als 9 Privatanteil-PKW darstellen zu können?!) Bei den Privatkonten wird diese Buchungsmöglichkeit für Gesellschafter jetzt gesperrt, mit der (falschen!) Begründung, dies sei zwingend notwendig, um den Mehrwert des neuen Systems (automatische E-Bilanz-Übernahme der Kapitalkonten-Entwicklung usw.) genießen zu können. Diesen Mehrwerte des neuen Systems möchte ich auch haben. Warum aber dafür ein anderer Mehrwert angeblich zwingend geopfert werden muss, erschließt sich mir leider nicht. Natürlich kann man diese zwingende Notwendigkeit behaupten, das Thema ist für DATEV ja abgeschlossen und soll es wohl auch bleiben. Richtig ist es dennoch nicht. Und dass "über tausend Konten" durch die Änderung frei werden ist (hoffentlich) auch nicht richtig! Für einen Einzelunternehmer etwa werden doch die 180x-Konten nicht gesperrt (oder etwa doch??). Es soll Kanzleien geben, die diese Konten auch bei einem Einzelunternehmer sinnvoll nutzen, z.B. (alles SKR03) 1811 für Kirchensteuer, 1815 für nicht-betriebliche Steuerberaterkosten, 1891 für (private) Renten usw. Sehr enttäuscht bin ich in diesem Zusammenhang von der DATEV, dass diese überhaupt nicht auf die hier geäußerte praxisrelevante Kritik und auf die Alternativvorschläge eingeht. Frei nach dem Motto: "Friss oder stirb!" Mit freundlichen Grüßen, F. Berger
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