Ja, auf diese diversen Nachberechnungen, insbesondere ohne die Möglichkeit des Entstehungsprinzips freuen wir uns auch schon alle... Übringens kommen wir besser mit der anderen Möglichkeit der Fiktivlohnberechnung klar: Beide Brutto berechnen, für beide Brutto das pauschalierte Nettoentgelt ablesen, Differenz bilden und das dann :67% x100% rechnen. Das deckt dann auch die jenigen AG ab, deren Gewährungszeitraum abgelaufen ist, oder die AN, bei denen aufgrund Kinderlosigkeit die 67% nicht berechnet werden.
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