LuG rechnet mit der hinterlegten wöchentlichen Arbeitszeit, wenn im Programm keine Arbeitszeitkonten hinterlegt sind. Wir verfahren ohne Arbeitszeitkonten, sondern gem. Aufzeichnungspflicht Mindestlohngesetz mit den monatlichen Arbeitszeitdokumentationen, die die DATEV als Excel-Formular zur Verfügung stellt. Wenn dann die 47 zu bezahlenden Stunden (also einschl. K, U und F) pro Monat erfüllt sind, arbeitet der AN in diesem Monat nicht mehr. Bei uns werden die jeweiligen Zeiten grundsätzlich im Kalendarium erfasst. Das erleichtert dann z. B. auch bei unterjährigem Austritt die Prüfung, ob der Mindestlohn dann tatsächlich eingehalten wurde (wenn eine wöchentliche Stundenzahl vereinbart wurde).
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