Das Arbeitsverhältnis einer in Elternzeit befindlichen Mitarbeiterin wird zum 31.05.2021 beendet.
Usprünglich war Elternzeit vereinbart vom 04.10.2020 bis zum 03.10.2022. Jetzt muss noch der Resturlaub abgegolten werden.
Ich habe die geänderte Elternzeit im Kalender erfasst, es wird jedoch keine Abrechnung erstellt.
Weiß jemand wie ich das Problem lösen kann?
Wieso sollte die EZ im Kalendarium geändert werden, die AN ist doch noch in EZ (bis Beschäftigungsende) oder?
Die Url-Abgeltung müsste in der Monatserfassung eingetragen werden, L-Art 4060.
Wenn ich das richtig verstanden habe, soll der Urlaub nicht genommen werden, sondern abgegolten.