Erstens gibt es in LuG keine taggenaue Gültigkeit. Und was den Status betrifft: der Teufel steckt oft im Detail. Wir durften bereits einige Male Mandate übernehmen, bei denen nach einer -zunächst unmaßgeblich erscheinenden- Änderung dann doch erhebliche Nachzahlungen herauskamen. Im geschilderten Fall wäre es dann umgekehrt - aber eben der Willkür des Prüfers ausgesetzt - solange durch diejenige, die den Hut trägt, nämlich die Clearingstelle, nicht entschieden wurde. Nach unserem Verständnis macht dies den Unterschied zwischen nicht nötig und sicher. Nun vermag jeder selbst zu entscheiden, wie er vorgehen möchte. Wir machen es eben wie zuvor beschrieben.
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