Hallo eine kurze Frage zum Thema:
der Arbeitnehmer hat mehrere bAV. Bei einem Vertrag beträgt der AG-Zuschuß über 15 %, und zwar soviel, dass auch für den 2. Vertrag die 15 % pflichtzuschuß überschritten werden.
Muss nur insgesamt 15 % AG-Zuschuß angerechnet werden oder
für jeden Vertrag?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Der Pflichtzuschuss muss immer gezahlt werden, wenn SV-Beiträge eingespart werden. Also wenn bei mehreren Policen SV-Beiträge eingespart werden, ist auch bei mehreren Policen der Pflichtzuschuss vonnöten.
Es sei denn, die füheren Umwandlungsvereinbarungen besagen, dass der AG-Zuschuss aufgrund der ersparten SV-Beiträge geleistet wird.
Das dürfte wohl seltenst der Fall sein...
Ergänzend zu LF: die 15% müssen zwar von jeder Entgeltumwandlung entrichtet werden - sie können aber gesammelt in einen Vertrag laufen. Angenommen, der MA hat 3 verschiedenen Umwandlungen à 50Euro, so können die 7,50 Euro Pflichtzuschuss aus jedem Vertrag in den jeweiligen Vertrag eingezahlt werden - es können aber auch 3x7,50=22,50 Euro in einen der drei Verträge gezahlt werden oder in einen ganz neuen Vertrag. Wichtig ist nur, dass es gezahlt wird. Hierfür kann in Lodas bei der bAV im Reiter "Abweichende Bankverbindung (AG-Pflichtzuschuss)" dann der entsprechende Vertrag erfasst werden, wenn es nicht in den Ursprungsvertrag läuft.
Hallo liebe Kollegen,
danke für die schnelle und praxisorientierte Antwort ! 🙂
Hallo, gibt es zu dieser Lösung Rechtsgrundlagen ?
Freundliche Grüße
Hallöli, woraus ergibt sich dass die Beträge auch gesammelt in einen Betrag laufen können?