Der Gesetzgeber hat genau das vorgegeben, was die DATEV umgesetzt hat. Elster ist ja nicht händisch. Wenn Sie die EPP Threads durchforsten, werden Sie einen Beitrag, der die der gesetzlichen Vorgaben enthält, finden. Mir fehlt leider gerade die Zeit dazu. Bei uns wurde allerpeinlichst darau geachtet, dass keine nachträglichen Änderungen eingehen und dass alle Bestätigungen vorliegen. Wenn bei einem Mandanten noch etwas fehlte, wurde die Abrechnung nicht durchgeführt. Aber das hilft Ihnen ja jetzt leider nicht weiter. Wenn alle anspruchsberechtigen AN in 09/2022 die EPP erhielten, brauchen Sie doch bloß die LSt-Anmeldung 08/2022 per Elster korrigieren und dies der FiBu mitteilen. Eigentlich kein Hexenwerk.
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