Hi ihr lieben,
ich habe ein Problem.
Mir liegt eine Aufenthaltsbescheinigung für 2 Tage (nicht zusammenhängend) vor. Es wurden an den Tagen Vorstationäre Behandlungen durchgeführt. Dem AAG-Antrag wurde vollständig entsprochen und bezahlt.
Nun geht es darum, ob diese 2 Tage anrechenbare Zeiten bei Vorerkrankungen sind.
Laut Krankenkasse nicht, da keine AU für die beiden Tage vorliegen.
Soll ich die beiden Tage nicht in die 6 Wochen einberechnen oder doch?
Danke für die Hilfe 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wir würden die anrechnen und der Krankenkasse die Aufenthaltsbescheinigungen zur Verfügung stellen, wenn das Krankenhaus das schon nicht tut...
Oder wurde an den Tagen teilweise gearbeitet? Dann wären das sogenannte Brückentage (keine AAG-Erstattung).
Nein, der Arbeitnehmer hat nicht gearbeitet.