Hallo und Guten Tag,
bei einem Arbeitnehmer ist die VWL ausgelaufen. Nun sollen ihm der AG-Anteil VL in Höhe von 26,59 € als Zuschuss zur bAV gezahlt werden. Der Arbeitnehmer hat eine bAV in Höhe von 109,65 €.
Gehaltsverzicht bisher 95,35 € der AG-Pflichtzuschuss 14,30 €.
Kann ich die 26,59 € + 14,30 € einfach in den abweichenden AG-Zuschuss nehmen und den Gehaltsverzicht um
26,59 € reduzieren,
3040 Gehaltsverzicht 68,76-
4720 Betr. AV 68,76
5200 bAV AG-Pflichtzuschuss 40,89
oder muss ich einen neuen Vertrag anlegen und die 26,59 € als weiteren AG-Zuschuss anlegen, dann aber steuer- und sv-pflichtig? Die Höhe des Vertrages soll sich nicht ändern, also es soll weiter 109,65 € eingezahlt werden.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hey Conny4,
ich weiß gar nicht, ob das so klappen kann.
Für den AG-Pflichtzuschuss gibts du doch die Prozentzahl (bei euch 15%) vor.
Wie willst du den Betrag von 14,30 Euro manuell erhöhen?
Wir lassen die 26,59 Euro einfach als Bruttogehalt (LA 3100) über Bezüge/Abzüge mitlaufen. Der Arbeitnehmer wandelt seine 95,35 um. Die setzen sich aus 26,59 + 68,76 Euro zusammen. Dann passen auch die 15% AG-Zuschuss.
GrußDerTimo
15% bAV-Zuschuss durch den AG ist der Mindestbeitrag. Er kann aber auch mehr dazu geben bzw. den ganzen bAV-Betrag als AG-Leistung bezahlen. SV-Pflicht entsteht dadurch nicht.
Hallo Timo,
vielen Dank für Deine Antwort. Funktionieren würde das schon. Habe ich probiert.
Man kann ja manuell ermittelte Beträge eingeben und bei Beiträge einen abweichenden Arbeitgeberzuschuss.
Ich war mir nur nicht sicher, ob das so richtig ist oder ob man die 26,59 € als AG-Zuschuss einzeln eingeben muss.
Aber die 26,59 € einfach als Bezüge weiterlaufen zu lassen, ist ja am einfachsten und so werde ich es jetzt auch machen. Habe wohl mal wieder viel zu kompliziert gedacht. Danke!
Gruß Conny.
Wir haben mehrere Mandanten die höhere Zuschüsse zahlen als die 15 %. Die Zahlungen liefen größtenteils bereits vor dem neuen Pflichtzuschuss.
Hier waren die Beträge unter Arbeitgeberanteil manuell erfasst und wir haben das auch jetzt nicht geändert.
Leider bekommt man jedesmal wenn man diese Verträge aufruft Warnhinweise weil das Feld Pflichtzuschuss nicht gefüllt ist.
Hier würde ich mir von Datev einen Haken o.ä. wünschen oder dass der manuell erfasste Arbeitgeberanteil auch abgeglichen und als erfüllten Pflichtzuschuss erkannt wird.
Wird der Pflichtzuschuss denn als solcher auf der Lohnabrechnung ausgewiesen?
Auf der Lohnabrechnung sieht die Zahlung genauso aus als wenn man es über das Berechnungsfeld macht.
Ich habe jetzt extra nachgesehen.
Explizit als „Pflichtzuschuss“ wird die Zahlung ja bei beiden Varianten nicht ausgewiesen.
Weder bei der manuellen Erfassung unter dem Reiter Arbeitgeberanteil noch bei der automatischen Berechnung von Datev.
Ausgewiesen als „bAB Ag-Zus. lfd. st.-frei“
Berechnung ist bei beiden gleich und korrekt.
Eine SV-Pflicht entsteht dadurch nicht.
Gehaltsverzicht 95,35 € beitragsfrei
AG-Pflichtzuschuss 14,30 € beitragsfrei
zusätzlicher Zuschuss AG 26,59 lfd. Bezug SV-pflichtig
Es bleiben ja weiterhin 109,65 € beitragsfrei, welche auch in den Vertrag eingezahlt werden.
Wenn ich das mal sagen darf:
Der Pflichtzuschuss wird extra ausgewiesen (natürlich nur bei Umwandlung).
Wir rechnen mit Lodas ab und hier steht nicht Pflichtzuschuss
Ach so, in der Überschrift stand Lohn und Gehalt.
Ich verstehe gar nicht mehr um was es hier noch geht. Mein Problem ist doch gelöst.
Die Überschrift Lohn und Gehalt stimmt und wir rechnen auch damit ab.
Der Zuschuss wird auf der Abrechnung als bAV AG-Pflichtz, lfd. dargestellt.
Die Antwort war ja auch nicht an Sie sondern:
Das habe ich leider übersehen