Hallo liebe Community,
bei einer Mandantin war die Mitarbeiterin wegen ihrem Kind 4 Tage zu Hause. Ich habe im Kalender für die 4 Tage mit dem Ausfallschlüssel PK eingetragen. Habe eine Probeabrechnung gemacht. Jetzt ist mir aber aufgefallen, dass der Gehalt sehr niedrig ist. Normal hat sie ein Bruttogehalt von 960 € und mit der Abrechnung (Kind krank) bekommt sie nur noch so ca. 260 €. Das kann nicht ganz richtig sein, oder? Mir kommt das schon ziemlich niedrig vor. Habe ich irgendwo etwas übersehen?
Daten vom Kind sind eingepflegt. Sie war Anfang vom Monat und Ende vom Monat jeweils 1 Woche krank
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Was sagt das Verarbeitungsprotokoll?
Wahrscheinlich muss im Kalender für jeden Tag ein Ausfallschlüssel hinterlegt werden.
An Arbeitstagen: 1 - Zeitlohn
Wie haben Sie denn die Krankentage geschlüsselt? Müsste "K" sein.
Das sollte unserer Ansicht nach grundsätzlich erfolgen, dazu gibt es ja auch das Häkchen für den automatischen Eintrag bei Ausfallschlüssel 1.
Ich hatten den Fall auch mal, liegt aber schon etwas zurück.
Es lag damals an der Berechnungsgrundlage 30 Arbeitstage/Monat oder
Arbeitstage im Ausfallmonat (beides bei Vollbeschäftigung).
Hallo,
im Verarbeitungsprotokoll wird Ihnen ein Hinweis dahingehend ausgegeben, mit welcher Formel für die Teilmonatsberechnung gerechnet wird.
Die Formel für den Ausfall von vollen Tagen können Sie unter Mandantendaten | Abrechnungsparameter in der Gruppe "Teilmonatsberechnung" oder abweichend bei einzelnen Mitarbeitern unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten in der Gruppe "Abweichende Formeln für Teilmonatsberechnung und Ermittlung Erstattungsbetrag bei Entgeltfortzahlung" hinterlegen. Diese Einstellung hat Vorrang vor den Einträgen beim Mandanten.
Weitere Informationen entnehmen sie bitte unserem Dokument 9226156 - Abrechnungsparameter (Arbeitsbereich).
Hallo TN,
können Sie das bitte näher erläutern?
Ich kenne keinen automatischen Eintrag mit Ausfallschlüssel 1.
Bei Entgeltkürzungen muss ich den Ausfallschlüssel 1 immer manuell eingeben um das richtige Entgelt zu erhalten. Für eine Automatisierung wäre ich dankbar.
Kalendarium:
Vielleicht schauen Sie sich die Tabelle der Ausfallschlüssel im Programm an. Ausfallschlüssel 1 steht für Zeitlohn, nicht für Fehlzeiten.
Für Fehlzeiten tragen Sie den entsprechenden Fehlzeiten-Ausfallschlüssel ein.
Und: bei uns ist immer die Umrechnungsformel "Tatsächliche Tage" hinterlegt.
Ich probiere das Häkchen im Kalendarium mal aus.
Die Ausfallschlüssel kenne ich alle, ebenso die Umrechnungsformeln.
Mir geht es darum, dass ich die nur Fehltage aber keine Anwesenheit aus einem Zeiterfassungsprogramm in den Kalender importiere. Bei Fehltagen ohne Entgeltfortzahlung (Krankengeld, Kind krank, etc.) fehlen dann immer die zu bezahlenden Kalendertage, sodass ich dann immer noch den Ausfallschlüssel 1 an den zu bezahlenden Tage händisch nachtrage. Andernfalls wird das anteilige Gehalt nicht richtig berechnet.
Vielen lieben Dank für die Antworten.
Es lag an der Formel!
Viele Grüße
So, nochmal zum Thema.
Nachdem ich die Umrechnungsformel geändert habe, hat das gestimmt, mit dem Kind krank.
Nun, hat sich aber bei den anderen Krankmeldungen das nun leider auch geändert. Es gingen neue Erstattungsanträge an die KK raus. Die Mandantin muss nun Geld an die KK zurück zahlen, da mit der anderen Umrechnungsformel zu viel ausbezahlt wurde. Klar, die Mandantin ist jetzt natürlich nicht amused.
Guten Morgen,
ich habe eine Kinderkrankung im Monat Februar. (Lodas). Sie ist in der Unterbrechungstabelle hinterlegt. Leider kürzt das Programm hier automatisch die SV Tage von 28 auf 27 Tage. lt. Protokoll ist das ausgefallenen Netto-Entgelt viel geringer als z. B. im Monat März. Wir kann ich die falsche Kürzung korrigieren? in den Arbeitszeiten ist die Formel korrekt hinterlegt mit Betrag x Resttage (Mon.=30 Tg.)/30 Tage.
Vielen Dank
Hallo,
welcher Betrag im Erstattungsantrag bescheinigt wird, hängt von der hinterlegten Umrechnungsformel und den erstattungsfähigen Lohnarten ab.
Um diese Stammdaten prüfen zu können, wenden Sie sich bitte über einen unserer weiteren Servicekanäle an uns.