Hallo zusammen,
ich bin Neuling in Lohn und Gehalt und muss eine Arbeitnehmerin (geringfügige Beschäftigung) mit Zuschuss zum Mutterschaftsgeld abrechnen. Sie hat eine sv-pflichtige Hauptbeschäftigung, der Verdienst aus diesem Beschäftigungsverhältnis ist nicht bekannt aber ihre Krankenkasse hat mir mitgeteilt, wie hoch der anteilige tägliche Netto-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für meinen Mandanten ist.
Nun zu meiner Frage, da ich alleine und mit diversen Dokumenten leider nicht so ganz klar komme:
Wie bekomme ich es hin, das nur der anteilige Netto-Zuschuss lt. Krankenkasse abgerechnet wird, bzw. wo gebe ich den anteiligen Netto-Zuschuss ein?
Ich bitte um Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
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Guten Abend,
die Minijob-Zentrale bietet hierzu einen Rechner an. Voraussetzung: das Netto aus dem sv-pflichtigem Arbeitsverhältnis. Das sollte die Kollegin doch über ihre Lohnabrechnungen nachweisen können.
Im Hilfe-Center findet sich auch folgendes Dokument (insbesondere Pkt. 3.5).
https://apps.datev.de/help-center/documents/5303174
Gruß, vw
Guten Tag vw,
vielen Dank für Ihre Antwort, leider komme ich damit nicht wirklich weiter da mir die Arbeitnehmerin das kalendertägliche Netto-Gehalt des Hauptarbeitgebers aus Datenschutzgründen nicht mitteilen möchte.
Die Krankenkasse der Arbeitnehmerin hat mir den Anteil für das kalendertägliche Mutterschaftsgeld mitgeteilt, welches auf den Minijob anfällt.
Ich habe nun rückwärts gerechnet, einiges ausprobiert und bei der Probeabrechnung kam nun der Zuschuss heraus, welchen mir die Krankenkasse mitgeteilt hat. Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob das so korrekt ist.
Grüße
Hallo @Lauri87 ,
soso, die MAin will nicht. Aber Geld will sie.
Es kommt ja bei MFB öfters vor, dass man zur korrekten Berechnung die Werte des jeweils anderen Beschäftigungsverhältnisses benötigt. Hierzu gilt meines Wissens:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28o.html
Vielleicht hilft ja auch ein fachliches Gespräch von Abrechner zu Abrechner 😉.
Gruß, vw